Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Swenja Krüppel wünschte sich mehr Transparenz und Berücksichtigung der Expertise der Ärzte und Therapeuten.

 

Sie erfragte die praktische Umsetzung der Anmeldung der Kontaktpersonen zu einem Test und, ob die Quarantäneregelung für die Kontaktpersonen auch beim Antigen-Schnelltest gelte.

 

Kontaktpersonen bei Schnelltests müssten nur in Quarantäne, sofern der PCR-Test positiv sei, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Das RKI habe die Anforderungen an die Notwenigkeit von Testmöglichkeiten dahingehend verändert, dass lediglich bei auffälligen Symptomen die Testpflicht für eine Kontaktperson bestehe. Positiv Getestete müssten sich lediglich zehn Tage in Quarantäne begeben, wenn keine weiteren Symptome am Ende der Zeit aufträten.

 

Zu Punkt 12 der Beantwortung erinnerte Sie neben der baulichen Barrierefreiheit auch an Personen mit Sinnesbeeinträchtigungen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erinnerte daran, dass die Anmeldung zu einem Test bzw. die entsprechende Terminabsprache auch online erfolgen könne. 

 

Zuletzt wünschte sich Kreistagsabgeordnete Swenja Krüppel eine Vorgehensweise nach dem vorgegebenen Leitfaden seitens der Mitarbeiter in der Hotline, um der verantwortungsvollen Aufgabe entsprechend nachkommen zu können.

 

Zu den Stundenbelastungen pro Mitarbeiter führte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke aus, dass die Mitarbeiter in einzelne Schichten eingeteilt seien, sodass die tägliche Inanspruchnahme jedes Einzelnen durch wechselnde Zeiten nicht zu hoch werde.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte dass etwaige Nachfragen auch jederzeit telefonisch geklärt werden könnten.