Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass der Vertrag zwischen der Stadt Korschenbroich und dem Erftverband zur Durchführung von Kappungsgrenzen von Grundwasserspitzen nach 10 Jahren am 30.11.2021 ende. Der Rhein-Kreis Neuss habe sich in der ersten Dekade mit einem Anteil von 10 % (62.633 €) an den Investitionskosten beteiligt. Der Kreis habe der Stadt Korschenbroich die Zusage erteilt, sich erneut mit 10 % an den Gesamtkosten von 229.919 € zu beteiligen.

 

Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch fragte, ob dafür bereits Rückstellungen im Haushalt gebildet worden seien.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass der Beitrag aus der Rückstellung für Grundwasserhilfe (insgesamt: 570.000 €) gezahlt werde.

 

 

 

Die kommenden Ausschusssitzungen sollten vorerst als digitale Informationsveranstaltungen weitergeführt werden, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. Sollten gegen die Verfahrensweise Einwände bestehen, bat er, dies zeitnah mitzuteilen.