Protokoll:

Landrat Petrauschke stellte die zu gründende "Service- und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH" (im Folgenden: Gesellschaft) und ihre Aufgaben vor. Im Anschluss stellte Ausschussmitglied Bartsch den Antrag der Fraktion SPD / Bündnis ´90/Die Grünen: TO 9.1 der Gesellschaft vor.

 

9.1.  Antrag der SPD-Kreistagsfraktion und der Fraktion Bündnis 90/ Die Grünen vom 12.01.2021 "Service und Koordinierungsgesellschaft für preisgünstigen Wohnraum Rhein-Kreis Neuss mbH"

Vorlage: 50/0239/XVII/2021  

 

Protokoll:

 

Die Verwaltung soll einen Businessplan vorlegen und die Machbarkeitsstudie als Grundlage zur weiteren Beratung nehmen. Die Städte und die Gemeinde, welche Gedenken die Gesellschaft in Anspruch zu nehmen, sollen eine schriftliche Erklärung abgeben. Darüber hinaus soll ein interfraktioneller Arbeitskreis gebildet werden.

 

Landrat Petrauschke erörterte die formale Zuständigkeit der Städte und der Gemeinde. In der Vergangenheit haben diese die Aufgabe kreisweit nicht homogen bewältigt. Eine interfraktionelle Arbeitsgruppe könne gebildet werden, jedoch widerspräche ihm ein solches Gremium bei der Gesellschaft, welche sachbezogen die Städte und die Gemeinde beim sozialen Wohnungsbau unterstützen soll.

 

Ausschussmitglied Cöllen erschließt sich die Schlüssigkeit und die Sinnhaftigkeit des Antrags der SPD / Bündnis ´90/Die Grünen-Fraktion – nicht, da durch mehr Player am Markt mehr Wohnungen entstehen.

 

Ausschussmitglied Carsten Thiel konnte den Antrag nicht nachvollziehen, da seitens der Antragsteller die Verfahrensdauer bemängelt wurde und das Verfahren durch den Antrag verlängert wird. Er lud die Antragsteller dazu ein, gemeinsam für bezahlbaren Wohnraum im Rhein-Kreis Neuss hinzuwirken. Er führte Beispiele der Vergangenheit aus, bei welchen Privatinvestoren zunächst sozialen Wohnraum zugesagt haben, diesen jedoch aus wirtschaftlichen Gründen nicht gebaut haben. Er ist der Ansicht, dass eine solche Gesellschaft zweckdienlich sei. Ausschussmitglied Thiel erinnerte an den Bedarf von 30.000 Sozialwohnungen bis 2030 im Rhein-Kreis Neuss.

 

Ausschussmitglied Rosellen steht der Gründung der Gesellschaft positiv gegenüber, bemängelt jedoch die fehlende Bekanntmachung in den Gremien der Städte und der Gemeinde. Er sprach sich für homogene Rechte aller Beteiligten aus.

 

Ausschussmitglied Bartsch widersprach der Rechteverteilung nicht. Er führte aus, dass der Rhein-Kreis Neuss neben den kreisangehörigen Kommunen als Auftraggeber auftreten kann.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck fasste den Konsens zusammen, die Machbarkeitsstudie als Grundlage zur weiteren Beratung zu nehmen. Zum anderen soll ein interfraktioneller Arbeitskreis gegründet werden.

 

Ausschussmitglied Bartsch bestätigte die Nennung eines strategischen Partners, die Äußerungen der Bürgermeister, das Unternehmenskonzept und eine schlanke interfraktionelle Arbeitsgruppe.

 

Landrat Petrauschke sicherte die Beibringung von erforderlichen Unterlagen zu, er werde mit den Bürgermeistern sprechen und auf schriftliche Zusagen hinwirken. Er machte die Ausschussmitglieder darauf aufmerksam, dass der vorgelegte Satzungsentwurf bereits mit der Bezirksregierung abgesprochen und dass die Erstellung einer Satzung nicht trivial sei.

 

Ausschussmitglied Ackburally äußerte folgende Fragen an die Verwaltung:

·         Welche kreisangehörigen Kommunen haben bereits der Verwaltung gegenüber, Interesse an einer möglichen Kooperation mit einer solchen Gesellschaft signalisiert?

·         Gibt es schon Planung wie eine solche Kooperation, nach Vorstellung der Kommunen individuell ausgearbeitet werden kann?

·         Wie so eine Struktur gegliedert werden kann, individuell nach den Kommunen?

·         In welchem Stadium befinden sich solche Pläne, solche Initiativen umzusetzen?

·         Welche Kommunen Interesse haben, welche kein Interesse haben und in welchem Planungsstadium sind?

 

Landrat Petrauschke erläuterte, dass die Stadt Neuss eine eigene Gesellschaft, die diese Struktur abbildet, bereits hat. Die Stadt Dormagen ist die einzige Stadt im Rhein-Kreis Neuss, die vor zwei Jahren erklärt hat, dass es keinen weiteren Player braucht. Jedoch in der letzten Woche bekannt gab - entgegen dieser ursprünglichen Auffassung -, dass sie eine eigene Wohnungsbaugesellschaft gründen möchte. Die Gemeinde Rommerskirchen, die Städte Jüchen und Korschenbroich können sich eine Teilnahme vorstellen. Mit den Bürgermeistern der Städte Grevenbroich, Kaarst und Meerbusch habe er gesprochen, bei der Teilnahme seien sich diese unschlüssig, stehen einer solchen Gesellschaft nicht ablehnend gegenüber. Sie zeigten sich erfreut, über eine weitere Möglichkeit ihre künftigen Pläne zu verwirklichen. Landrat Petrauschke wies auf eine abweichende Sichtweise der Städte Meerbusch und Kaarst – zum Thema sozialer Wohnungsbau – hin. Mit der Gemeinde Rommerskirchen sei die Verwirklichung am weitesten fortgeschritten, da ein Mehrfamilienhaus gebaut wird, dessen ungeachtet stehen dort weitere Flächen zur Verfügung. In Rommerskirchen sollen zunächst die verfügbaren Flächen, in sozialen und geförderten Wohnungsbau und andere Flächen, aufgeteilt werden. Bei der Stadt Jüchen sei dies ähnlich. Die Stadt Grevenbroich, insbesondere der Stadtrat, habe sich dem Thema des sozialen Wohnungsbaus verschrieben, dabei soll die Stadtentwicklungsgesellschaft der Eigentümer der Objekte werden, jedoch fehle hier jemand, der die Entwicklung der Gebiete übernehme. Hier könne sich der Landrat vorstellen, dass die Stadt Grevenbroich diese Leistungen künftig einkaufen könne. Die eigentlichen Fragen können erst beantwortet werden, wenn diese Gesellschaft gegründet wurde.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck bat die Verwaltung die angesprochenen Fragen des Ausschussmitglieds Ackburally dem Protokoll beizufügen. Die Benennung der Mitglieder und deren Vertreter für die Koordinierungsgruppe wurde in die Fraktionen gegeben. Die Frist zur Bekanntgabe wurde auf den 15.02.2021 terminiert und soll an Herrn Josephs erfolgen.

 

CDU: Frau Katharina Reinhold und als Stellvertreterin Frau Barbara Brand

UWG/Zentrum: Herr Carsten Thiel und als Stellvertreter Hans-Joachim Woitzik

SPD: Herr Udo Bartsch und als Stellvertreterin Sabine Kühl

FDP: Herr Dirk Rosellen und als Stellvertreter Jan Günther

Bündnis 90/Grüne: Simon Rock und als Stellvertreterin Angela Stein-Ulrich
AfD: N.N.

 

Die erste Sitzung der Koordinierungsgruppe findet am 22. Februar 2021 statt.