Protokoll:

Kreisdirektor Brügge stellt die Präsentation zum Tagesordnungspunkt „verbindliche Pflegebedarfsplanung“ vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Bartsch erläuterte Kreisdirektor Brügge, dass kleine Sozialräume wie Jüchen und Rommerskirchen miteinander verbunden werden müssen. Landrat Petrauschke führt dies weiter aus, indem nach der Rechtsprechung Sozialräume die eng zusammengehören, entsprechend zusammengefasst werden müssen. Aufgrund eines Gutachtens wurden daher Rommerskirchen, Grevenbroich, Dormagen und Jüchen als gemeinsamer Sozialraum zusammengefasst. Kreisdirektor Brügge betont, dass dieser Tagesordnungspunkt lediglich dazu dient festzustellen, dass keine weiteren stationären Pflegeeinrichtungen der Vollpflegeversorgung im Jahr 2021 benötigt werden. Für Kurzzeit- und Tagespflege bedarf es nicht des Instruments der verbindlichen Bedarfsplanung, da anders als im stationären Bereich ein weiterer Ausbau gewünscht ist und die Verwaltung hierfür aktiv wirbt.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Frentzen informiert Kreisdirektor Brügge, dass das derzeitige Verfahren für die Anerkennung ausländischer Pflegekräfte aktuell ist. Es bestand die Absicht, das Anerkennungsverfahren in Münster zu zentralisieren, allerdings ist der aktuelle Sachstand unbekannt. Bezüglich der Personalgewinnung im Bereich Pflege nimmt der Rhein-Kreis Neuss eine fördernde Rolle ein, indem bereits im Jahr 2019 ein Bündnis für Pflege mit den ambulanten und stationären Pflegeeinrichtungen getroffen wurde, worüber in den vergangenen Ausschüssen informiert wurde. Pandemiebedingt ist dieser Aspekt zunächst in den Hintergrund gerückt. Landrat Petrauschke betont, dass mit der Besetzung des Silbernen Plans die Personalgewinnung gefördert wird und dass dieser Tagesordnungspunkt lediglich der Fehlentwicklung stationärer Einrichtungen vorbeugen soll.