Protokoll:

Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt verweist Ausschussvorsitzender Ladeck auf den Tagesordnungspunkt 9.3. Die Konkretisierung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels erfolgt in einer morgigen Sitzung. Landrat Petrauschke führt dazu an, dass am nächsten Tag der grundsicherungsrelevante Mietspiegel konkretisiert werden soll.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Thiel führt Landrat Petrauschke aus, dass nach der Rechtsprechung bei der Neubetrachtung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels stärker auf Angebotsmieten Rücksicht genommen  und anhand dessen ein neuer Mietspiegel fortgeschrieben wird. Die derzeitigen Klageverfahren sind in der streitigen Klärung, daher kann über einen aktuellen Sachstand noch keine Auskunft getroffen werden.

 

Kreisdirektor Brügge betont, dass die Auswahl des Auftragnehmers für die Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels danach erfolgt, wer Angebotsmieten berücksichtigt, wessen Konzepte sich in der Vergangenheit als gerichtsfest erwiesen haben und wie hoch die Kosten für die Erstellung sind.