Sitzung: 08.02.2021 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0243/XVII/2021
Protokoll:
Einleitend zu diesem Tagesordnungspunkt verweist Ausschussvorsitzender Ladeck
auf den Tagesordnungspunkt 9.3. Die Konkretisierung des
grundsicherungsrelevanten Mietspiegels erfolgt in einer morgigen Sitzung. Landrat
Petrauschke führt dazu an, dass am nächsten Tag der grundsicherungsrelevante
Mietspiegel konkretisiert werden soll.
Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Thiel führt Landrat Petrauschke
aus, dass nach der Rechtsprechung bei der Neubetrachtung des
grundsicherungsrelevanten Mietspiegels stärker auf Angebotsmieten Rücksicht
genommen und anhand dessen ein neuer
Mietspiegel fortgeschrieben wird. Die derzeitigen Klageverfahren sind in der
streitigen Klärung, daher kann über einen aktuellen Sachstand noch keine Auskunft
getroffen werden.
Kreisdirektor Brügge betont, dass die Auswahl des Auftragnehmers für
die Erstellung eines grundsicherungsrelevanten Mietspiegels danach erfolgt, wer
Angebotsmieten berücksichtigt, wessen Konzepte sich in der Vergangenheit als
gerichtsfest erwiesen haben und wie hoch die Kosten für die Erstellung sind.