Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete, dass derzeit 145 Teststellen im Rhein-Kreis Neuss gemeldet seien. Davon seien 101 Arztpraxen, 25 Apotheken und 19 sonstige Anbieter. Bis zum Abend am 23.03.2021 seien 15.133 Bürgertestungen durchgeführt worden, wovon 77 positiv (ca. 0,51%) waren. Das Angebot für Testungen werde fortlaufend erweitert.

Weiterhin sei in den Medien berichtet worden, dass der Rhein-Kreis Neuss gebrauchte Masken an Bedürftige verteilt habe. Er betonte, dass die Masken zwar nicht einzeln verpackt, aber definitiv nicht gebraucht gewesen seien. Die Masken habe der Rhein-Kreis Neuss vom Land zugeteilt bekommen und unter Einhaltung der Hygienevorschriften verteilt.

Bei den Impfungen habe es durch den Impfstopp mit Astrazeneca in der vergangenen Woche eine kurze Unterbrechung gegeben. Am 24.03.2021 sei mit den Impfungen in den Varius Werkstätten gestartet worden. Vom dort eingesetzten Impfstoff Moderna sei allerdings nicht genügend verfügbar, dass die stationären Einrichtungen der Eingliederungshilfe direkt mitgeimpft werden könnten. Im Kreis werde weiterhin der Grundsatz verfolgt, dass alle verfügbaren Impfdosen verimpft werden. In der heutigen Telefonkonferenz mit dem Land sei mitgeteilt worden, dass die stationären Einrichtungen der Altenpflege soweit vollständig geimpft seien und nun Nachimpfungen bei Neuaufnahmen erfolgen müssten. Für die Gruppe der über 80-Jährigen werde der Kreis zusätzliche Impfdosen von Biontech erhalten, sodass die vergebenen Termine für Ende April bis Mai vorgezogen würden. Das Land gehe derzeit davon aus, dass bis Ende April alle über 80-Jährigen ihre Impfung erhalten haben und anschließend jeder Jahrgang der über 70-Jährigen einzeln geimpft werde. Pro Jahrgang würden etwa 1,5 Wochen eingeplant. Die Hausarztpraxen würden ab dem 06.04.2021 mit den Impfungen starten. In den Praxen sollten vornehmlich die Vorerkrankten und über 60-Jährigen geimpft werden. Gemeinsam mit den Städten und Gemeinden bemühe sich der Rhein-Kreis Neuss außerdem Modellregion zu werden. Unter strengen Testkonzepten und weiteren Vorgaben, könnten als Modellregion die Möglichkeiten für Öffnungen ausgeschöpft werden. Dafür müssten allerdings die Testkapazitäten ausgebaut werden.

Unabhängig davon appellierte Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nochmals an alle zur Nutzung der bereits vorhandenen Testkapazitäten, um möglichst viele unerkannte Infektionen zu ermitteln und Infektionsketten zu unterbrechen.

 

Kreistagsabgeordneter Sabine Kühl erläuterte, dass chronisch erkrankte Kinder in Grundschulen einen Anspruch auf Impfung hätten, aber der Impfstoff bislang noch nicht für Kinder zugelassen sei. Sie fragte, ob in einer Telefonkonferenz mit dem Land angeregt werden könne, dass die Impfung der Kinder auf die Eltern bzw. die pflegenden Personen übertragen werde, um den Kindern einen höheren Schutz zu bieten. Das MAGS habe die Eltern von 100% schwerbehinderten Kindern bereits in die höchste Impfpriorität eigeordnet.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass derzeit ein hoher Druck bei der Behandlung der Prioritäten bestehe, aber noch nicht genügend Impfstoff vorhanden sei. Er gehe davon aus, dass die angesprochene Personengruppe demnächst durch die Hausärzte versorgt werden könnte.

 

Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel fragte, ob aus einer Statistik erkennbar sei, an welchem Ort die Ansteckungen der positiven Fälle erfolgt seien. Eine solche Statistik würde die Umsetzung von Maßnahmen in der Bevölkerung transparenter und nachvollziehbarer machen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke merkte an, dass die Kontaktnachverfolgung zwar sehr streng durchgeführt werde, jedoch nicht jede Person nachvollziehen kann, wo die Ansteckungsquelle war. Besonders bei der britischen Variante erfolge die Ansteckung in kürzerer Zeit, sodass eine Quelle nicht immer ermittelt werden könne. In den Testzentren des Kreises würden seit Ende Februar die positiven Tests sequenziert, um die Mutationen noch gezielter eindämmern zu können.

 

Kreistagsabgeordnete Annette Kehl erkundigte sich, warum die Quarantäneregeln für Schüler/innen sich von denen der Lehrer/innen unterscheiden würden. Die Schüler/innen müssten trotz einer FFP2-Maske und Einhaltung der Abstandsregeln bei Auftreten eines positiven Falles in der Klasse zwei Wochen in Quarantäne, während diese Regelung für die betroffenen Kehrkräfte nicht gelte. Die Ungleichbehandlung der Schüler/innen, die besonders unter den Regelungen leiden würden, gegenüber den Lehrkräften, sei unverständlich.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass in vielen Fällen nicht sichergestellt werden könne, dass die Schüler/innen dauerhaft, auch in den Pausen, eine FFP2-Maske getragen haben. Wenn unterschiedliche Angaben der Schüler/innen bei der Kontaktnachverfolgung gemacht würden, werde vom schlechtesten Fall ausgegangen. Bei den Lehrer/innen werde davon ausgegangen, dass sich diese bezüglich der Einhaltung der Hygienevorschriften wahrheitsgemäß äußern.

Zudem habe sich die Altersstruktur der Infizierten völlig verändert, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke weiter. Die Zahl der Infizierten unter Kinder und Jugendlichen steige erkennbar.

 

Kreistagsabgeordnete Ute Leiermann wies darauf hin, dass in den Altenheimen die Neuzugänge, die noch nicht geimpft seinen eine gewisse Gefahr darstellen würde. Sie fragte, wie diese Gefahr eingedämmt werde.

 

Die mobilen Impfteams würden ab sechs Personen vor Ort nachimpfen, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Es müssten mehrere Personen vor Ort zur Impfung bereitstehen, damit mindestens ein Vial verbraucht werden könne.

 

 

Darüber hinaus berichtete Landrat Hans-Jürgen Petrauschke, dass die Ortsumfahrungen Allrath und Rommerskirchen im Bundesverkehrswegeplan wieder im vordringlichen Bedarf genannt seien. Der Plan ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.