Sitzung: 17.02.2021 Jugendhilfeausschuss
Vorlage: 51/0267/XVII/2021
Beschluss:
§ Der
Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des
Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.
§ Das
Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des
Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten
Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien
Trägern abzustimmen und umzusetzen.
§ Der
Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt bis
zum 15.03.2021 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in der Tischvorlage
aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich
und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für
die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für
Waldkindergärten zu beantragen.
Die im Folgenden
aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der
entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die
Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.
Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen
o für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1
KiBiz
o zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz
o zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz
o für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem.
§ 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.
§ Dem
Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen
in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund
einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den
Gruppenformen werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur
Kenntnis gegeben.
Gruppenformen in den Einrichtungen
Gruppenformen: |
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Gruppenform
I. 4
bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20
Kinder |
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Gruppenform
II:
max. 10 Kinder unter 3 Jahren |
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Gruppenform
III:
max. 25 Kinder über 3 Jahre |
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inklusive
Gruppe:
max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne
Behinderung |
|||||||
Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3
Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens 5 Kinder unter drei Jahren |
Für
die Kindertagespflege wird gemäß § 24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:
Kindertagespflegepersonen und
Betreuungsplätze |
||||
Ort / Anzahl |
KTP |
U3-Plätze |
U3-Kinder mit Behinderung |
Ü3-Plätze bis zum
Schuleintritt |
Jüchen |
20 |
71 |
1 |
0 |
Korschenbroich |
33 |
141 |
0 |
0 |
Rommerskirchen |
17 |
73 |
0 |
0 |
gesamt |
70 |
285 |
1 |
0 |
Kindertagespflegeperson (KTP) |
Protokoll:
Herr Berheide berichtete anhand einer Power-Point Präsentation über die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2020/2021.
Einführend merkte er an, dass sich die Bedarfsplanung an den aktuellen, von den Kommunen im Zuständigkeitsbereich zum 01.08. eines Jahres mitgeteilten, Kindereinwohnerzahlen orientiert. Weiter werden Neubaugebiete und die Bevölkerungsentwicklung in den Kommunen für eine mittelfristige Bedarfsplanung zugrunde gelegt. Anschließend trug Herr Berheide die dem Protokoll angefügte Bedarfsplanung vor.
Weiterhin wies Herr Berheide auf die Sitzungsvorlage zu TOP 2.1 hin, in der der aktuelle Stand der Anträge/Meldungen gemäß § 33 in Verbindung mit § 38 KiBiz an das Landesjugendamt dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt wurde und erklärte dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt werden konnte. Er merkte weiter an, dass in der Sitzungsvorlage ein Formular dargestellt wurde, anhand dessen die Meldung erfolgen soll. Das Landesjugendamt habe zwischenzeitlich ein Formular entwickelt, das als Vorlage im Jugendhilfeausschuss dienen kann. Das Formular wurde entsprechend verwendet und unterscheidet sich von dem in der Sitzungsvorlage. Die Meldung an das Landesjugendamt ist, unter Verwendung des genannten Formulars, der Anlage angefügt worden. Die Meldung an das Landesjugendamt ist ebenfalls dem Protokoll angefügt worden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig