Beschluss:

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss stimmt der aktualisierten Fortschreibung des Bedarfsplans für die Kindertageseinrichtungen zu.

§ Das Jugendamt wird beauftragt, den Bedarf jährlich mit der Fortschreibung des Bedarfsplanes festzustellen und alle erforderlichen Maßnahmen mit den Städten Jüchen und Korschenbroich und der Gemeinde Rommerskirchen sowie den freien Trägern abzustimmen und umzusetzen.

§ Der Kreisjugendhilfeausschuss beauftragt die Verwaltung, dem Landesjugendamt bis zum 15.03.2021 gemäß § 38 KiBiz in Verbindung mit § 33 die in der Tischvorlage aufgeführten Belegungen der Kindertageseinrichtungen in Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen zu melden und Landeszuschüsse gemäß § 38 Abs. 1 KiBiz für die Kindpauschalen sowie gemäß § 38 Abs. 4 KiBiz Landeszuschüsse für Miete, eingruppige Einrichtungen und für Waldkindergärten zu beantragen.

Die im Folgenden aufgeführten Gruppenkonstellationen für die Kindertageseinrichtungen mit der entsprechenden Anzahl der Plätze für Kinder unter und über drei Jahren ist die Grundlage für die Belegung der Kindertageseinrichtungen.

Darüber hinaus sind Landeszuschüsse zu beantragen

o   für zertifizierte Familienzentren gem. § 43 Abs. 1 KiBiz

o   zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 2 und 3 KiBiz

o   zur Qualifizierung gem. § 46 Abs. 4 KiBiz

o   für Tagespflegeplätze für Kinder unter 3 Jahren gem. § 24 Abs. 1 und 2 KiBiz.

§ Dem Kreisjugendamt wird die Möglichkeit eingeräumt, die Belegung der Einrichtungen in einem geringen Umfang (Stundenbuchungen) zu verändern, soweit dies aufgrund einer Bedarfsänderung erforderlich wird. Notwendige Änderungen bei den Gruppenformen werden dem Jugendhilfeausschuss in der nächsten Sitzung zur Kenntnis gegeben.

 

Gruppenformen in den Einrichtungen

 

 

Gruppenformen:

Gruppenform I. 4 bis 6 zweijährige Kinder plus 14 bis 16 Kinder ab 3 Jahre, insgesamt max. 20 Kinder

Gruppenform II: max. 10 Kinder unter 3 Jahren

Gruppenform III: max. 25 Kinder über 3 Jahre

inklusive Gruppe: max. 17 Kinder, davon bis zu 6 Kinder mit Behinderung und 11 Kinder ohne Behinderung

Waldgruppe: max. 20 Kinder ab 3 Jahre oder 20 Kinder ab 2 Jahre mit höchstens     5 Kinder unter drei Jahren

 

Für die Kindertagespflege wird gemäß § 24 KiBiz folgende Meldung abgegeben:

 

Kindertagespflegepersonen und Betreuungsplätze

Ort / Anzahl

KTP

U3-Plätze

U3-Kinder mit Behinderung

Ü3-Plätze bis zum Schuleintritt

Jüchen

20

71

1

0

Korschenbroich

33

141

0

0

Rommerskirchen

17

73

0

0

gesamt

70

285

1

0

Kindertagespflegeperson (KTP)

 

 

 

 


Protokoll:

Herr Berheide berichtete anhand einer Power-Point Präsentation über die Fortschreibung der Bedarfsplanung für die Kindertagesbetreuung 2020/2021.

Einführend merkte er an, dass sich die Bedarfsplanung an den aktuellen, von den Kommunen im Zuständigkeitsbereich zum 01.08. eines Jahres mitgeteilten, Kindereinwohnerzahlen orientiert. Weiter werden Neubaugebiete und die Bevölkerungsentwicklung in den Kommunen für eine mittelfristige Bedarfsplanung zugrunde gelegt. Anschließend trug Herr Berheide die dem Protokoll angefügte Bedarfsplanung vor.

Weiterhin wies Herr Berheide auf die Sitzungsvorlage zu TOP 2.1 hin, in der der aktuelle Stand der Anträge/Meldungen gemäß § 33 in Verbindung mit § 38 KiBiz an das Landesjugendamt dem Ausschuss als Tischvorlage vorgelegt wurde und erklärte dass zum Zeitpunkt der Erstellung der Sitzungsvorlage noch keine angemessene Aussage getätigt werden konnte. Er merkte weiter an, dass in der Sitzungsvorlage ein Formular dargestellt wurde, anhand dessen die Meldung erfolgen soll. Das Landesjugendamt habe zwischenzeitlich ein Formular entwickelt, das als Vorlage im Jugendhilfeausschuss dienen kann. Das Formular wurde entsprechend verwendet und unterscheidet sich von dem in der Sitzungsvorlage. Die Meldung an das Landesjugendamt ist, unter Verwendung des genannten Formulars, der Anlage angefügt worden. Die Meldung an das Landesjugendamt ist ebenfalls dem Protokoll angefügt worden.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig