Nach Erläuterungen durch Kreiskämmerer Graul fasst der Ausschuss den Beschluss:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß            § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW zu übertragenden Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2021 wird zur Kenntnis genommen.