Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die im dritten Verzeichnis 2020 dargestellten über- und außerplanmäßigen Aufwendungen und Auszahlungen zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Im Anschluss an die Sitzung werden nachfolgende Bewirtschaftungsregeln empfohlen:

 

 Als erheblich gelten

-       über-/außerplanmäßige Aufwendungen/Auszahlungen aufgrund gesetzlicher oder vertraglicher Verpflichtung (Pflichtaufgaben), wenn sie den Betrag von 250.000 EUR überschreiten,

-       alle übrigen über-/außerplanmäßigen Aufwendungen/Auszahlungen, wenn sie den Betrag von 15.000 EUR überschreiten.