Protokoll:

Landrat Petrauschke verwies auf die Antwort der Verwaltung  bezüglich der Gemeinsamen Stellungnahme der Bürgermeisterin und der Bürgermeister der Städte und der Gemeinde zur Erhebung der Kreisumlage im Haushaltsjahr 2021. Er erläuterte, dass die Stellungnahme im Hinblick auf die nun im Finanzausschuss gefassten Beschlüsse zur Vorlage im Kreistag aktualisiert werde. Das nachhaltige langfristige Festhalten am Hebesatz der Kreisumlage i.H.v. 34,56 v.H. auch für 2022 befürworte er ausdrücklich.

Kreiskämmerer Graul stellte dar, dass der Beschlussvorschlag für den Kreistag wie folgt lauten könnte:

Den Empfehlungen der Städte und Gemeinde wird insoweit abgeholfen, dass im Finanzausschuss entsprechende Beschlüsse gefasst worden sind und im Übrigen den Empfehlungen der Städte und Gemeinde nicht gefolgt wird.