Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke berichtete, dass in der Telefonkonferenz mit dem MAGS vom 17.03.2021 nochmal die Hoffnung zum Ausdruck gebracht worden sei, gegen Ende der Woche weiter mit Astrazeneca impfen zu können. Der Kreis habe vom Land zusätzliche Viale der Impfstoffe Biontech und Moderna erhalten. Damit sollten die angesetzten Impfungen der Einrichtungen der Eingliederungshilfe durchgeführt werden. Mittels mobiler Impfungen solle zudem die Impfquote in den Heimen erhöht werden. Darüber hinaus würden auch Personen mit Pflegegrad 5 durch das mobile Impfteam versorgt. Nach Einschätzung des Landes sei ab April mit einer Einbeziehung der Hausärzte bei den Impfungen zu rechnen. Voraussetzung dafür sei allerdings, dass genügend Impfstoff zur Verfügung stehe. Für den 17.03.2021 seien im Impfzentrum kurzfristig am 16.03.2021 zusätzliche Impftermine freigeschaltet worden, damit der Impfstoff rechtzeitig verimpft werde. Über eine Plattform des Rhein-Kreises Neuss könne eingesehen werden, welche Stellen eine Bürgertestung anbieten (Rhein-Kreis Neuss: Kostenlose Antigen-Schnelltests (rhein-kreis-neuss.de). Neben Apotheken und Ärzten seien auch gewerbliche Anbieter zugelassen. Zusätzlich würden ab dem 18.03.2021 an der Eissporthalle in Neuss Testungen angeboten. In den Schulen werde mittels Selbsttest getestet, die den Schulen vom Schulministerium zur Verfügung gestellt würden. Neben den Unternehmen, die ihre Mitarbeiter testen, könne weiterhin auf die Testzentren für PCR-Tests in Neuss und Grevenbroich zurückgegriffen werden. Bis Ende der 12. Kalenderwoche würden noch Zulassungen ausgesprochen. Sollte der Bedarf dann nicht ausreichend gedeckt sein, könnten auch danach noch Stellen zugelassen werden. In der vergangenen Woche sei die Nachfrage jedoch mit unter 1000 Bürgertestungen relativ gering gewesen. Am 16.03.2021 seien etwas über 700 und am 15.03.2021 etwa 1.400 Tests durchgeführt worden. Die Zahlen müssten täglich an das MAGS gemeldet werden. Die Lage in den Krankenhäusern sei aktuell stabil und auch die Zahl der Todesfälle sei nicht dramatisch steigend. Grundsätzlich sei der Anstieg der Inzidenzzahlen auf die Schnelltestungen zurückzuführen.

 

Kreistagsabgeordneter Simon Rock fragte, ob durch das Aussetzen der Impfungen die Dosen mit Astrazeneca verfallen würden oder wie mit dem restlichen Impfstoff verfahren werde. Zudem führte er aus, dass allen Bürger/innen eine wöchentliche Testung zur Verfügung zu stellen sei. Er erkundigte sich, wo die maximale Kapazitätsgrenze für die Testungen liege.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke antwortete, dass es keine klaren Erkenntnisse gebe, wie viele Bürger/innen sich einer Testung unterziehen werden. Unter anderem hänge die Nachfrage sicherlich auch von den Möglichkeiten ab, die einem bei Vorlage eines negativen Tests, beispielsweise ein Restaurantbesuch, eröffnet würden. Sollte der Bedarf steigen, könnten genügend private Anbieter zusätzlich zugelassen werden. Weiter führte er aus, dass im Rhein-Kreis Neuss kein Impfstoff übrig bleibe und alles verimpft werde. Sollte mit Astrazeneca in Kürze wieder geimpft werden dürfen, werde auch dort kein Impfstoff liegen bleiben.

 

Kreistagsabgeordnete Doris Hugo-Wissemann fragte, wie bei einem positiven Schnelltest sichergestellt würde, dass anschließend ein PCR-Test erfolge.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erläuterte, dass jeder bei Vorliegen eines positiven Schnelltests verpflichtet sei, sich einem PCR-Test zu unterziehen. Zudem stehe die Person bei einem positiven Schnelltest sofort unter Quarantäne. Eine Quarantäneanordnung werde nicht zusätzlich benötigt. Die Testcenter seien außerdem verpflichtet die positiven Schnelltests zu melden.

 

3. stellvertretende Landrätin Angela Stein-Ulrich führte aus, dass 28.370 Schutzmasken für Bedürftige verschickt worden seien. Allerdings gebe es alleine 30.000 SGB-II Empfänger, sowie Personen aus dem Asylbewerberleistungsgesetz und Sozialhilfeempfänger. Sie erkundigte sich, ob bei der Verteilung der Masken alle Personengruppen berücksichtigt seien. 

 

Die SGB-II Empfänger würden neben den 28.370 Masken eine Bescheinigung der Krankenkasse erhalten, mit der in den Apotheken zusätzlich Masken abgeholt werden könnten. In Kürze würden nochmals 28.000 Masken für Bedürftige vorgehalten. Die Verteilung müsse noch geplant werden. Obdachlose und weitere Bedürftige seien über andere Regelungen ebenfalls erfasst.