Beschluss:

Der Rhein-Kreis Neuss setzt die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die Inanspruchnahme von

·         Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2, 21 bis 24 KiBiz,

·         Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2, 32 ff KiBiz,

im und für den Zeitraum vom 01. bis 31. Januar 2021 aus. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wird. Die Elternbeiträge für den Monat Januar sind mit den Februarbeiträgen zu verrechnen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig