Beschluss:

Der Kulturausschuss nimmt den Bericht der Stiftung Schloss Dyck zur Kenntnis.


Protokoll:

Vorsitzender Beyen zeigte sich erfreut über die Entwicklung der Parkbesucher, die in den ersten vier Monaten des Jahres 2021 die höchste Besucherzahl seit Bestehen der Stiftung sei.

 

Herr Lonnes schloss sich dem an. Die Anstrengungen des Vorstands der Stiftung, die Parkanlage auch in Zeiten von Corona offen zu halten, hätten sich ausgezahlt. Hierzu sei mit der Stadt Jüchen ein gutes Coronaschutzkonzept entwickelt worden, welches den Entwicklungen der Pandemie ständig angepasst worden sei. Die Pandemie verhindere aber weiterhin die Großveranstaltungen. So seien die Classic Days auf 2022 verschoben worden.

 

Frau Stein-Ulrich fragte nach, warum das Restaurant im Park von Schloss Dyck noch nicht geöffnet habe, obwohl nach den aktuellen Regelungen der Coronaschutzverordnung die Möglichkeit bestünde. Es gebe bisher jedoch weiterhin nur den Take-Away-Service.

 

Herr Lonnes berichtete, dass voraussichtlich ab Freitag, dem 11.06.2021, die Möglichkeit bestehe, sowohl die Außen- als auch die Innengastronomie ohne Negativtestnachweis zu betreiben. Er könne sich vorstellen, dass es schwierig sei, einen Betrieb nach so langer Zeit der Schließung wieder aufzunehmen.

 

Vorsitzender Beyen ergänzte, dass in der Gastronomie viele Aushilfen tätig seien, die in der Zwischenzeit andere Jobs angenommen hätten und nun erst wieder geeignetes Personal gefunden werden müsse. Er sei guter Hoffnung, dass eine Öffnung in den nächsten Wochen erfolgen werde.

 

(Stellungnahme der Stiftung Schloss Dyck: Nach Rücksprache mit Herrn Spanjer hat die Wiedereröffnung tatsächlich mit der aktuellen Personalsituation zu tun. In der Gastronomie ist in der Coronazeit ein Teil des Personals, sowohl feste Kräfte als auch Aushilfen, abgewandert. Solange noch ein Teil der Mitarbeiterschaft in Kurzarbeit war, durfte die Stiftung kein neues Personal einstellen, so dass erst im Juni mehrere Stellen für Service und Küche ausgeschrieben werden konnten. Bis die Stellen neu besetzt sind, hat die Stiftung mit den Stammkräften zunächst vorrangig die Verpflichtungen aus Veranstaltungsverträgen zu erfüllen. In den nächste Wochen sind für die Wochenenden zahlreiche gebuchte Hochzeiten und für die Wochentage einige Tagungen zu bewirten. Bis das Personal wieder für den regulären Restaurantbetrieb aufgestockt ist, bleibt es daher bei der ToGo-Versorgung.)