Protokoll:     

Herr Kreisdirektor Brügge schlägt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit  vor die 19-seitige Präsentation kürzer zu fassen und sich auf die für den Rhein-Kreis Neuss wesentlichen Leitsätze zu beschränken und die gesamte Präsentation dem Ausschuss mit dem Protokoll zur Verfügung zu stellen.  Der Ausschuss stimmt dem zu. Der Vorsitzende stimmt dem Vorschlag zu und bittet Herrn Brügge sich auf die den Rhein-Kreis Neuss betreffenden Leitsätze zu beschränken und die ausführliche Präsentation dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage).

Im Hinblick auf Entscheidungssatz 4 merkt der Vorsitzende an, dass darauf geachtet werden müsse, dass im Restseebereich östlich der A46 ordnungsgemäß und vorrangig rekultiviert werde, damit dort eine Fläche entstehen könne, die durch die Stadt Jüchen siedlungstechnisch, infrastrukturell und auch gewerblichen neu entwickelt werde könne. Die Stadt Jüchen werde diesbezüglich die Unterstützung durch den Regionalrat Düsseldorf erhalten.

Herr Markert vertritt die Auffassung, dass die Leitentscheidung nicht zukunftsgewandt und zu kurzfristig angelegt sei. Neben der Schaffung einer Perspektive für Ausbildung, Arbeit und gewerbliche Entwicklung solle auch die Natur rekultiviert werden und es sollen Orte geschaffen werden, an denen sich die Natur erholen könne und auch ein-mal sich selbst überlassen werden könne.

Kreisdirektor Brügge führt aus, dass die A61n kritisch zu hinterfragen sei. Diese Position würde auch vom Bürgermeister der Stadt Jüchen, Harald Zillikens, geteilt. Herr Markert stimmt den Ausführungen zu. Herr Thiel merkt an, dass die A61 allerdings von europäischer Bedeutung sei und daher deren Ausführung von der Bundesregierung entschieden werden müsse.

 

Herr Brügge fährt im Anschluss mit der Erläuterung der Entscheidungssätze 9-11 fort.

 

Im Hinblick auf die Rheinwassertransportleitung führt Herr Thiel an, dass ein starkes Interesse von Seiten des Rhein-Kreises Neuss bestehe, hier die Planungen zügig anzupassen, damit die Rheinwassertransportleitung sowohl den Tagebau Garzweiler als auch den Tagebau Hambach versorgen kann. Eine frühzeitige Verfüllung des Restsees Hambach ist auch für eine künftige Wasserversorgung der Erft wichtig. Der Vorsitzende macht aufmerksam, dass hier ein großes Thema ist, welches einer genaueren Betrachtung bedarf.

 

Herr Markert fügt an, dass die klimatischen Veränderungen zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen. Die Installation des Monotorings sei daher besonders wichtig. Darüber hinaus sollten – über die Erft hinaus – auch die kleineren Gewässer, wie z.B. der Gillbach, mit betrachtet werden.

 

Im Hinblick auf den Erftumbau verständigte man sich darauf, in einer der künftigen Sitzungen einen Referenten des Erftverbandes in den Ausschuss einzuladen.

 

Bezüglich der Restseen fragt Herr Banse an, ob sich um „Baggerseen“ handele oder ob diese Seen an fließende Gewässer angeschlossen werden, um einen Abfluss zu haben. Der Vorsitzende informiert Herrn Banse, dass der Restsee Hambach an der östlichen Seite ein Abfluss in die Erft erhalten wird.

 

Herr Brügge teilt mit, dass die Frage nach der konkreten Lage der Restseen heute nicht zu beantworten sei, da dieses Thema zunächst im Braunkohleausschuss zusammen mit den Regionalplanungen zu besprechen gilt, bevor sich der Strukturausschuss mit diesem Thema befassen kann.

Frau Laiermann verweist darauf, dass die europäisch bedeutsame Wasserstraße Rhein in ihrer Funktion durch die Befüllung der Restseen nicht zu sehr eingeschränkt werde. Sie weist darauf hin, dass es jetzt schon bereits Sommer gab in denen die Schifffahrt eingestellt werden musste. Es müssten die Kosten beachtet werden, die die Unternehmen direkt am Rhein zu tragen hätten.

Kreisdirektor Brügge hatte ausgeführt, dass die Entnahmeplanungen so zu gestalten seien, dass der Pegel des Rheins maximal um einen Zentimeter sinke, nach Anpassung der Planung zur zusätzlichen Einleitung von Rheinwasser in den Restsee Hambach maximal zwei Zentimeter sinken darf, Wahrung der angesprochenen Interessen.