Sitzung: 22.04.2021 Ausschuss für Strukturwandel und Arbeit
Protokoll:
Herr Kreisdirektor
Brügge schlägt aufgrund der fortgeschrittenen Zeit vor die 19-seitige Präsentation kürzer zu
fassen und sich auf die für den Rhein-Kreis Neuss wesentlichen Leitsätze zu
beschränken und die gesamte Präsentation dem Ausschuss mit dem Protokoll zur
Verfügung zu stellen. Der Ausschuss
stimmt dem zu. Der Vorsitzende stimmt dem Vorschlag zu und bittet Herrn Brügge
sich auf die den Rhein-Kreis Neuss betreffenden Leitsätze zu beschränken und
die ausführliche Präsentation dem Protokoll beizufügen (siehe Anlage).
Im Hinblick auf
Entscheidungssatz 4 merkt der Vorsitzende an, dass darauf geachtet werden
müsse, dass im Restseebereich östlich der A46 ordnungsgemäß und vorrangig rekultiviert
werde, damit dort eine Fläche entstehen könne, die durch die Stadt Jüchen
siedlungstechnisch, infrastrukturell und auch gewerblichen neu entwickelt werde
könne. Die Stadt Jüchen werde diesbezüglich die Unterstützung durch den
Regionalrat Düsseldorf erhalten.
Herr Markert vertritt die Auffassung, dass die Leitentscheidung nicht
zukunftsgewandt und zu kurzfristig angelegt sei. Neben der Schaffung einer
Perspektive für Ausbildung, Arbeit und gewerbliche Entwicklung solle auch die
Natur rekultiviert werden und es sollen Orte geschaffen werden, an denen sich
die Natur erholen könne und auch ein-mal sich selbst überlassen werden könne.
Kreisdirektor Brügge führt aus, dass die A61n kritisch zu hinterfragen sei.
Diese Position würde auch vom Bürgermeister der Stadt Jüchen, Harald Zillikens,
geteilt. Herr Markert stimmt den Ausführungen zu. Herr Thiel merkt an, dass die
A61 allerdings von europäischer Bedeutung sei und daher deren Ausführung von
der Bundesregierung entschieden werden müsse.
Herr Brügge fährt im Anschluss mit der Erläuterung der Entscheidungssätze 9-11 fort.
Im Hinblick auf die Rheinwassertransportleitung führt Herr Thiel an, dass ein starkes Interesse von Seiten des Rhein-Kreises Neuss bestehe, hier die Planungen zügig anzupassen, damit die Rheinwassertransportleitung sowohl den Tagebau Garzweiler als auch den Tagebau Hambach versorgen kann. Eine frühzeitige Verfüllung des Restsees Hambach ist auch für eine künftige Wasserversorgung der Erft wichtig. Der Vorsitzende macht aufmerksam, dass hier ein großes Thema ist, welches einer genaueren Betrachtung bedarf.
Herr Markert fügt an, dass die klimatischen Veränderungen zusätzliche Herausforderungen mit sich bringen. Die Installation des Monotorings sei daher besonders wichtig. Darüber hinaus sollten – über die Erft hinaus – auch die kleineren Gewässer, wie z.B. der Gillbach, mit betrachtet werden.
Im Hinblick auf den Erftumbau verständigte man sich darauf, in einer der künftigen Sitzungen einen Referenten des Erftverbandes in den Ausschuss einzuladen.
Bezüglich der Restseen fragt Herr Banse an, ob sich um „Baggerseen“ handele oder ob diese Seen an fließende Gewässer angeschlossen werden, um einen Abfluss zu haben. Der Vorsitzende informiert Herrn Banse, dass der Restsee Hambach an der östlichen Seite ein Abfluss in die Erft erhalten wird.
Herr Brügge teilt mit, dass die Frage nach der konkreten Lage der Restseen heute nicht zu beantworten sei, da dieses Thema zunächst im Braunkohleausschuss zusammen mit den Regionalplanungen zu besprechen gilt, bevor sich der Strukturausschuss mit diesem Thema befassen kann.
Frau Laiermann verweist darauf, dass die europäisch bedeutsame
Wasserstraße Rhein in ihrer Funktion durch die Befüllung der Restseen nicht zu
sehr eingeschränkt werde. Sie weist darauf hin, dass es jetzt schon bereits
Sommer gab in denen die Schifffahrt eingestellt werden musste. Es müssten die
Kosten beachtet werden, die die Unternehmen direkt am Rhein zu tragen hätten.
Kreisdirektor Brügge hatte ausgeführt, dass die Entnahmeplanungen so zu
gestalten seien, dass der Pegel des Rheins maximal um einen Zentimeter sinke,
nach Anpassung der Planung zur zusätzlichen Einleitung von Rheinwasser in den
Restsee Hambach maximal zwei Zentimeter sinken darf, Wahrung der angesprochenen
Interessen.