Dezernent Lonnes führte hierzu aus, dass es sich um eine moderate, aber notwendige Erhöhung handele, da die Nebenkosten der Unternehmer, z.B. steigende Benzinpreise  und die Erhöhung des Mindestlohns in den letzten Jahren gestiegen sind. Auch die finanziellen Verluste aufgrund der bestehenden Pandemiesituation wurden teilweise berücksichtigt, da die aktuellen Staatshilfen diese nur unzureichend auffangen. Der Kreistag soll über die Erhöhung im Juni beraten und abstimmen, sodass die Erhöhung am 01.09.2021 in Kraft treten könnte.

 

Der Ausschussvorsitzende fragte nach, ob die anstehende Änderung im Personenbeförderungsgesetz Auswirkungen auf die bestehende Beschlussfassung hätte. Dezernent Lonnes erläuterte hierauf, dass dies nicht der Fall sei, da die Novellierung vor allem die Bereiche der Vermittlung von Fahrten und die Bildung von Fahrgemeinschaften betrifft.