Beschluss:

Der Kreisausschuss nimmt den Bericht der Verwaltung zur Entwicklung der Kosten der Unterkunft und Bedarfsgemeinschaften zur Kenntnis.


Protokoll:

Er gehe davon aus, dass man mit den im Haushalt veranschlagten Mitteln für die Kosten der Unterkunft und der Bedarfsgemeinschaften auskommen werde, so Landrat Hans-Jürgen Petrauschke. Er wies aber darauf hin, dass noch nicht alle Nebenkostenabrechnungen abgerechnet seien.

 

Kreistagsabgeordneter Simon Rock erkundigte sich, inwieweit die Verwaltung beabsichtige die Haushaltsverbesserung von 2020 in Höhe von 18 Mio. Euro für 2021 fortzuschreiben bzw. für die Aufwendungen 2021 zu verwenden.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte, dass man die Verbesserungen nur zur Hälfte behalten hätte. Der Rest sei an die Städte und Gemeinden ausgezahlt worden. Er wies auf die Vereinbarung mit den Städten und Gemeinden hin, wonach die Eigenanteile hälftig über die Kreisumlage und hälftig über die Sozialhilfesatzung finanziert werden. Außerdem machte er darauf Aufmerksam, dass die Verbesserung aus 2020 auf einer höheren Bundesbeteiligung beruhe, die in 2021 bereits in der Planung berücksichtigt worden sei.