Protokoll:

Herr Palmen fragte an, welche Kosten ein Abrollbehälter zur Brandbekämpfung bei Elektro- und Hybridfahrzeugen verursache und wie die Konzeptumsetzung erfolgen solle.

Herr Mertens erklärte, dass die entsprechenden Schritte wie Klärung der technischen Anforderungen und darauf basierend die Vorbereitung der entsprechenden Ausschreibung erst nach Genehmigung des Kreishaushaltes initiiert werden könnten. Die Abdeckung der Nachbargebietskörperschaften mit Abrollcontainer ist derzeit nicht bekannt, zudem wird die Nutzung von Speziallöschdecken noch bewertet.