Protokoll:

Ausschussvorsitzender Fischer verwies hierzu auf die umfangreiche Sitzungsvorlage.

 

Ausschussmitglied Holler nahm die Thematik zum Anlass, auf den zum Teil sehr schlechten Zustand übergeordneter Straßen im Kreisgebiet hinzuweisen. Beispielhaft führte er den derzeitigen Zustand der L 142 auf Neusser Stadtgebiet an, deren Markierung dringend einer Erneuerung bedürfe. Im Gegensatz hierzu befinde sich das Kreisstraßennetz seiner Einschätzung nach in einem insgesamt erfreulichen und verkehrsgerechten Zustand.

 

Nach Wortbeiträgen der Ausschussmitglieder Graf von Nesselrode, Popien und Drüll stellte Dezernent Mankowsky abschließend heraus, dass sich der Zuständigkeitsbereich des Kreises entsprechend seiner sich aus der Baulast ergebenden Unterhaltungsverpflichtung ausschließlich auf Kreisstraßen erstrecke. Soweit Straßen anderer Baulastträger sicherheitsrelevante Schäden aufwiesen, könne diesbezüglich nur eine informelle Weiterleitung an den jeweils verantwortlichen Baulastträger mit der Bitte um Abhilfe erfolgen.

 

Nachdem sich Ausschussvorsitzender Fischer davon überzeugt hatte, dass keine sonstigen Wortmeldungen vorliegen, stellte er die zustimmende Kenntnisnahme der Verwaltungsvorlage durch den Ausschuss fest.