Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt einstimmig die Übersicht der gem. § 22 Abs. 1–3 GemHVO NRW von Haushaltsjahr 2008 nach 2009 übertragenen Ermächtigungen zustimmend zur Kenntnis und empfiehlt eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag.


Protokoll:

Kämmerer Graul erläuterte, dass die Ermächtigungsübertragungen sinngemäß das Verfahren der früheren Haushaltsreste darstelle. Die Ermächtigungsübertragungen bilden einen besonderen Bestandteil des Eigenkapitals. Umlagewirksamer Aufwand im Folgejahre werde damit vermieden. Zu beachten sei allerdings, dass die Mittel nur einmal übertragen werden könnten. Ausgenommen sei der investive Bereich, wo die Mittel bis zum Abschluss der Maßnahme bereitstünden.