Protokoll:

Frau Wissemann begrüßt die Änderungen der Landschaftspläne LP I (Neuss) und LP VI (Grevenbroich/Rommerskirchen), da sie zur Umgestaltung der Erft gemäß EU-Wasserrahmenrichtlinie notwendig seien. Sie lehnt den Bau der L361 n ab und möchte verhindern, dass mit Zustimmung der Landschaftsplanänderungen der Bau dieser Landstraße forciert werde. Frau Leiermann bittet um Übersendung eines artenschutzrechtlichen Gutachtens aus dem Naturschutzgebiet „NSG Schwarze Brücke“. Sie schließt sich den Ausführungen des Dezernats 51 der Bezirksregierung Düsseldorf zur Prüfung der aktuellen artenschutz- und fischereirechtlichen relevanten Artvorkommen an. Herr Wappenschmidt stimmt im Namen der CDU-Fraktion der Vorlage der Verwaltung zu. Kreisdirektor Brügge sagt zu, das betreffende Gutachten der Niederschrift als Anlage beizufügen. In Bezug auf die Ausnahmeregelung zur L361 n verweist er darauf, dass diese bereits im rechtskräftigen Landschaftsplan VI bestehe und insofern nicht Gegenstand der aktuellen Änderung sei.