Beschluss:

a) Der Kreistag des Rhein-Kreis Neuss bestätigt die Stellungnahmen der Verwaltung zu den Anregungen und Bedenken der Bürgerinnen und Bürger, der Träger öffentlicher Belange, der Naturschutzvereinigungen sowie des Naturschutzbeirates bei der Unteren Naturschutzbehörde aus der frühzeitigen Beteiligung zur 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss - und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI – Grevenbroich / Rommerskirchen -.

 

b) Der Kreistag beauftragt die Verwaltung gem. §14 i.V.m. §15 und §17 LNatSchG NRW (Gesetz zum Schutz der Natur in Nordrhein-Westfalen - Landesnaturschutzgesetz -) v. 15.11.2016 (GV.NRW S. 933, SGV NRW 791), zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 26.03.2019 (GV. NRW. S. 193, 214) mit der Erarbeitung des Entwurfs der 12. Änderung des Landschaftsplanes I - Neuss - und der 3. Änderung des Landschaftsplanes VI - Grevenbroich / Rommerskirchen - sowie der Durchführung der öffentlichen Auslegung und des Beteiligungsverfahrens.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Dirk Schimanski erklärte, dass die Renaturierung der Erft alternativlos sei und die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen folglich der Vorlage zustimmen werde. Er merkte jedoch an, dass die Berücksichtigung der L361n bei der Schienenführung ein deutlicher Einschnitt in die Natur sei. Deswegen erkläre die Kreistagsfraktion Bündnis 90/Die Grünen ausdrücklich, dass die Zustimmung zur Vorlage keine Unterstützung der L361n sei.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig