Beschluss:

Der Kreistag beschließt, vorbehaltlich einer entsprechenden endgültigen Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden und nachdem die Bürgermeister aus Jüchen, Korschenbroich und Rommerskirchen am 18.06.2021 im Rahmen einer Video-Konferenz dem Vorgehen bereits zugestimmt haben, folgende Regelung für die Erhebung von Elternbeiträgen auf Grundlage der Satzung des Rhein-Kreises Neuss vom 30.04.2020 über die Erhebung von Elternbeiträgen in Kindertageseinrichtungen und in geförderter Kindertagespflege für die Inanspruchnahme von 

 

· Angeboten zur Förderung von Kindertagespflege gemäß §§ 22, 23 und 24 SGB VIII 
(KJHG) sowie §§ 1, 2, und 21 bis 24 KiBiz, 

 

· Angeboten zur Förderung von Kinder in Kindertageseinrichtungen gemäß § 22, 22a, 
und 24 SGB VIII (KJHG) sowie §§ 1, 2 und 32 ff KiBiz, 

 

im und für den Zeitraum vom 01. Januar 2021 bis 30. Juni 2021.

Neben der bereits erfolgten Aussetzung der Beiträge im Jugendamtsbezirk für die Monate Januar und Februar 2021 werden die Beiträge für die Monate März, April und Mai 2021 jeweils zur Hälfte ausgesetzt. Dies geschieht unabhängig davon, ob in diesem Zeitraum eine Betreuung in Anspruch genommen wurde. Entsprechend der angekündigten Vereinbarung zwischen dem Land Nordrhein-Westfalen und den kommunalen Spitzenverbänden geht der Jugendhilfeausschuss bei diesem Beschluss davon aus, dass das Land Nordrhein-Westfalen die jeweils ausgesetzten Beiträge in den Monaten Januar bis Mai 2021 jeweils zur Hälfte übernimmt.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordnete Andrea Jansen erklärte, dass dieses Thema für die Eltern sehr wichtig sei. Die SPD-Kreistagsfraktion habe zwei Anmerkungen - zum einen suggeriere die Beschlussempfehlung, dass von Januar bis Mai das Land die Hälfte der Elternbeiträge übernehmen werde. Allerdings sei das Ergebnis der Verhandlungen zwischen den Kommunalen Spitzenverbänden und dem Land anders. Die Eltern würden von März bis Mai 50 Prozent zahlen und 25 Prozent übernehme das Land und 25 Prozent die Kommunen. Die Bezeichnung „Hälfte“ in der Beschlussempfehlung sei irreführend. Des Weiteren sei das Verhandlungsergebnis insgesamt nicht fair gegenüber den Eltern, die ihre Kinder zuhause betreut hätten und dennoch 1,5 Monate zahlen müssten. Dem Land sei dieser Schlag ins Gesicht der Eltern anzukreiden und auf diese unfaire Behandlung sollte seitens des Kreises nochmal hingewiesen werden.

 

Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen meinte, dass die Beschlussformulierung sich auf die ausgesetzten Beträge beziehe und nicht die hälftige Kostenübernahme des Landes beinhalte. Der Jugendhilfeausschuss habe die Vorlage einstimmig empfohlen und auch im Vorfeld mit den Bürgermeistern im Rhein-Kreis Neuss abgestimmt. Er halte die Vereinbarung für eine gerechte Lösung, da neben zuhause betreuten Kindern, auch Kinder in der Einrichtung weiterhin betreut werden mussten.

 

Der Kompromiss sei für eine kleine Gruppe der Eltern nicht zufriedenstellend, so Kreistagsabgeordnete Andrea Jansen. Die Information, dass die Erwartungen des Jugendhilfeausschusses nicht eingetreten seien, würde erst seit dem 16.06.2021 vorliegen und ändere nichts an der Zustimmung der SPD-Kreistagsfraktion.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig