Beschluss:

1.    Die Kreisverwaltung wird mit der Umsetzung der noch offenen Radwegemaßnahmen aus dem Radwegeverkehrskonzept 2013 beauftragt. Dies gilt insbesondere für die in der Übersicht zum Planungsstand dargestellten Maßnahmen mit den laufenden Nummern 2, 3, 4 und 7.

 

2.    Sofern eine Umsetzung nur über eine alternative Routenführung möglich ist, wird die Kreisverwaltung beauftragt, diese zeitnah zu entwickeln und dem Mobilitätsausschuss zeitnah vorzustellen.

 

3.    Die Kreisverwaltung wird beauftragt, die zur Umsetzung dieser Maßnahmen erforderlichen Haushaltsmittel in den Entwurf des Haushalts 2022 aufzunehmen.

 


KTA Hugo-Wissemann merkt an, dass der Bau des Radwegs an der K12 bereits für 2021 vorgesehen war, die Realisierung aufgrund der nicht Bereitstellung von Landemittel jedoch zurückgestellt werden musste und fragt, was zu unternehmen ist, damit das Land die Fördermittel für 2022 bereitstellt.

 

Dezernent Mankowsky führt aus, dass die Verwaltung alles unternimmt, um die Fördermittel zu bekommen, aber abhängig von der Entscheidung des Landes ist. Die Maßnahme wird kontinuierlich jedes Jahr im Haushalt eingestellt, was auch den Willen der Verwaltung belegt, die Maßnahme Radweg K12 endlich umzusetzen.

 

Zu den weiteren offenen Maßnahmen ergänzt Dezernent Mankowsky, dass die Realisierung aufgrund von verschiedenen Hemmnissen, die durch die Verwaltung nicht beeinflussbar sind, wie z.B. fehlender Grunderwerb, nicht immer möglich ist und daher, ohne die Maßnahmen aufzugeben, zurückgestellt wird.

 

Der Radwegbau genießt im Rhein-Kreis eine hohe Priorität, was auch dadurch verdeutlicht wird, dass seit 2017 im Rhein-Kreis sieben Radverkehrsmaßnahme mit einem Gesamtvolumen von ca. 1,6 Mio. € umgesetzt worden sind.

 

KTA Neveling fragt an, in welcher Höhe sich die Haushaltsmittel für die Radwegmaßnahme K12 belaufen, worauf Dezernent Mankowsky den Haushaltsansatz von 690.000 € bekannt gibt.

 

KTA Becker schlägt aufgrund der durch die Verwaltung nicht immer beeinflussbaren Hemmnisse vor, im vorliegenden Antrag die Formulierung „bis Juni 2022“ durch „zeitnah“ zu ersetzen.

Der von KTA Becker vorgebrachte Änderungsvorschlag wurde seitens des Antragstellers zugestimmt, so dass über den nunmehr geänderten Antrag abgestimmt wurde.

 

 

 

Hinweis der Verwaltung:

Im Nachgang zur Sitzung hat der Zuschussgeber auf mündliche Nachfrage der Verwaltung für den Radweg an der K12 eine Bewilligung für Mitte 2022 in Aussicht gestellt.


Abstimmungsergebnis:

einstimmig