Protokoll:

Herr Dr. Baaken erläutert das Förderprogramm „Moderne Sportstätten 2022 II“. Dies sieht die Förderung von Outdoorprojekten in Form von z.B. Bewegungsparks, Freiluftanlagen, Trimm-dich-Pfade vor, deren Bau von Vereinen, Kommunen oder gGmbHs beantragt werden können. Mit dieser Outdoorprojektförderung soll sowohl der organisierte als auch der nichtorganisierte Sport angesprochen werden. Geförderte Anlagen können frei zugänglich sein, so dass jede Person die Möglichkeit zum Sporttreiben erhält. Der Sportbund Rhein-Kreis Neuss wird sich selbst nicht als Antragssteller um ein Projekt bewerben. Die Vereine im Kreis sollen mit diesen Mitteln in Höhe von 500.000 € unterstützt werden. Dazu wurden bereits zwei digitale Informationsveranstaltungen mit reger Beteiligung durchgeführt. Weitere, zeitintensive Rückfragen in Einzelgesprächen sind im Nachgang an diese Veranstaltungen zu erwarten. Für den Auswahlprozess wurden durch den Kreissportbund über die Ausschreibung hinausgehende Förderkriterien aufgestellt, um einen möglichen Missbrauch zu vermeiden. Beispiele dafür sind Nutzungsfrequenz, Barrierefreiheit, Nachhaltigkeit oder die Kooperationsfreude mit anderen Vereinen, Schulen, etc.

Die Anträge müssen bis zum 15.11.2021 beim Kreissportbund eingereicht werden. Über eine eingesetzte Jury wird ein Vorentscheid getroffen, Gespräche mit den Antragsstellen werden geführt. Bis zum 15.01.2022 müssen die ausgewählten Projekte im Förderportal eingestellt werden. Es bedarf dann der formellen Zustimmung der Staatskanzlei NRW.

Der Kreissportbund unterstützt die Fokussierung des Förderprogramms auf Outdoorprojekte. Gerade in Pandemiezeiten hat eine Rückbesinnung zu Outdoorsport stattgefunden. Dies entlastet letztendlich auch die Hallenbelegung im Kreisgebiet.

Ziel ist, dass aus jeder Kommune mindestens ein Projekt gefördert wird. Dies ist letztendlich abhängig von der Qualität der eingereichten Projekte sowie von der Erfüllung der Kriterien.

 

Herr Buchartz fasst zusammen, dass die Politik und die Sportverwaltung des Rhein-Kreises Neuss für die Abwicklung dieses Förderprogramms nicht zuständig sind. Dies obliegt ausschließlich der Sportselbstverwaltung in Form des Kreissportbundes.

 

Frau Leiermann fragt, ob Projekte zu 100% gefördert werden oder die Förderung anteilig auf gesplittet wird.

 

Herr Dr. Baaken erläutert, dass die Fördersumme bei bis zu 85% liegt. Ein Projekt muss mindestens in einer Höhe von 10.000 Euro eingereicht werden. Die letztendliche Förderhöhe ist abhängig von der Anzahl der Anträge. Bei den Projekten, die die Förderkriterien erfüllen, wird anhand der Anzahl zu gleichen Teilen das Fördervolumen bestimmt.

 

Frau Schmidt-Härlen bittet um die Präzisierung der Antragssteller.

 

Herr Dr. Baaken benennt Sportvereine, Kommunen und gGmbHs als potentielle Antragssteller. Derzeit wird geprüft, ob auch Stadtsportverbände Anträge stellen können. Er geht aber davon aus, dass diese auch Antragssteller sein können.

 

Herr Buchartz stellt fest, dass es keine Fragen mehr gibt und bedankt sich bei Herrn Dr. Baaken für dessen Ausführungen.