Beschluss:

Der Naturschutzbeirat erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG für die Sanierung und Neuanlage von Betriebswegen entlang der Freigefälleleitung zwischen der Pumpstation Oberbach und dem Klärwerk Düsseldorf-Nord sowie den optionalen Einzug von Druckleitungen in die Abwasserleitung entsprechend der vorgelegten Planung.


Protokoll:

Frau Dr. Wahode verwies auf die Vorlage der Verwaltung und erläuterte nochmals die Inhalte der Planung im Bereich der betroffenen Schutzgebiete. Das Projekt sei im Hinblick auf die damit verbundenen Eingriffe in Natur und Landschaft beurteilt worden. Eine ausführliche Artenschutzprüfung und eine FFH-Vorprüfung liege ebenfalls vor.

 

Herr Bolz merkte zum Aufbau der Unterhaltungswege an, dass an Stelle der Wiederverfüllung des Oberbodens zwischen den Fahrspuren und an deren Rand eine stärkere Ausmagerung des Bodens angestrebt werden solle. Bei Verwendung eines Gemisches mit Kies und Sand könne Niederschlagswasser besser versickern. Durch ein solches nährstoffarmes Substrat könne ein Beitrag zur Förderung von artenreichen Blühstreifen entstehen.

 

Frau Dr. Wahode wies darauf hin, dass auch in dem Fall die Befahrbarkeit des Weges im Sinne seiner Funktion gegeben sein müsse.

 

Herr Schmitz sagte zu, diese Anregung an die Stadt Meerbusch weiterzugeben.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt lagen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.