Protokoll:

Die Gemeinnützige Beschäftigungsförderungsgesellschaft mbH Rhein-Kreis Neuss (Bfg), vertreten durch Herrn Steinberg, Herr Mertens und Frau Franzen, stellten die Schulsozialarbeit anhand einer Präsentation im Rhein-Kreis Neuss vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck bedankte sich und erteilte dem Schulsozialarbeiter und Koordinator der BuT-Schulsozialarbeit Herrn Mertens, ebenfalls vom Technologiezentrum, das Wort.

 

Herr Mertens stellte die aktuellen Herausforderungen der Schulsozialarbeit vor. Er veranschaulichte die Herausforderungen in der Schuleingangsphase der Grundschule.

 

Ausschussvorsitzender Ladeck sprach seine Wertschätzung und die des Ausschusses hinsichtlich der Schulsozialarbeit aus.

 

Ausschussmitglied Lüppertz bedankte sich bei Herrn Mertens und fragte, ob die Schulsozialarbeit die Kinder an der Stelle unterstütze, an welcher die Eltern dazu nicht in der Lage seien. Dies bejahte Herr Mertens. Auf eine weitere Nachfrage antwortete Herr Mertens, dass der Schulsozialarbeit Möglichkeiten gegeben wurden, während der Pandemie ihre Tätigkeit weiterhin auszuüben, insbesondere in der Notbetreuung.

 

Auf Nachfrage von Ausschussmitglied Schmitz antwortete Herr Mertens, dass das Wohlergehen der Kinder im Fokus stehe.

 

Herr Öztas fragte, an wie vielen Schulen Herr Mertens im Rhein-Kreis Neuss tätig sei und ob an jeder Schule im Rhein-Kreis Neuss ein Schulsozialarbeiter oder eine Schulsozialarbeiterin anzutreffen sei. Herr Mertens erwiderte, er sei mit 10 Stunden in der Koordination und 20 Stunden an der Burgunderschule in Neuss tätig, der zweite Teil der Frage wurde verneint. Dies läge an der bundesweit stetig wachsenden Stellenzahl und am Fachkräftemangel.

 

Ausschussmitglied Bartsch bedankte sich ebenfalls bei Herrn Mertens und stellte die Zukunft der Schulsozialarbeit, insbesondere die Finanzierung in Frage. Kreisdirektor Brügge berichtete, dass das Land Nordrhein-Westfalen die Aufgabe „Schulsozialarbeit“ vom Ministerium für Arbeit, Gesundheit und Soziales in das Schulministerium verlagert habe und diese auch weiter fördern werde.

 

Nachtrag:

Das Ministerium für Schule und Bildung des Landes NRW hat Ende September eine neue Förderrichtlinie zur Schulsozialarbeit ab dem Jahr 2022 erlassen. Hierbei hat sich der Gegenstand der Förderung grundlegend geändert. Neuer Förderschwerpunkt sind Maßnahmen zur Erreichung der jeweiligen Entwicklungsziele der Kinder und Jugendlichen. Anders als bislang sind die Beratung zu und Unterstützung bei der Beantragung von Leistungen der Bildung und Teilhabe nicht mehr explizit umfasst. Außerdem darf eine Vollzeitstelle in maximal zwei Einzelschulen eingesetzt werden und es bestehen neue Anforderungen an die Qualifikation der Schulsozialarbeiter/innen. Zusätzlich zum Förderinhalt hat sich auch die Fördersumme geändert. Das durch den Rhein-Kreis Neuss abrufbare Fördervolumen beträgt ab dem Jahr 2022 ca. 1,6 Millionen Euro statt bisher ca. 1,4 Millionen Euro. Davon werden 80 % über die Landesförderung (vorher 60 %) und der Eigenanteil von 20 % über die Kreisumlage finanziert. In den vergangenen Jahren lag der Eigenanteil bei 40 % und wurde unmittelbar durch den Rhein-Kreis Neuss und die kreisangehörigen Kommunen getragen. Für das Jahr 2022 gilt einmalig ein Förderzeitraum vom 1. Januar 2022 bis zum 31. Juli 2023. Danach wird der Förderzeitraum nicht mehr kalenderjährlich sondern gemessen an den Schuljahren festgesetzt.