Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen bittet die Verwaltung die Erbringungsform im Bereich Bildung und Teilhabe im Regelfall auf Geldleistungen umzustellen.

 


Protokoll:

Frau Tichy stellte als zuständige Sachbearbeiterin für den Bereich Bildung und Teilhabe des Kreissozialamtes anhand einer Präsentation die wesentlichen Vor- und Nachteile der Bildungskarte sowie die alternative Erbringungsform der Geldleistung vor. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Ausschussmitglied Kühl erklärte, dass das Hauptziel Entstigmatisierung mit dem von der Verwaltung vorgestellten Vorschlag erreicht werde. Gleichzeitig merkte Ausschussmitglied Kühl an, dass die anfänglich verstärkte Nachweispflicht im Zusammenhang mit der Erbringungsform Geldleistung mit Mehrarbeit verbunden sei und bat die Verwaltung die Umsetzung der Nachweispflicht näher auszuführen.

Kreisdirektor Brügge erläuterte darauf hin, dass die Umstellung der Erbringungsform auf Geldleistung zunächst Mehraufwand verursache, da sowohl die zuständigen Kolleginnen und Kollegen der Leistungsbewilligung als auch die Leistungsempfängerinnen und Leistungsempfänger mit dem neuen Verfahren vertraut werden müssen. Zusätzlich führte Kreisdirektor Brügge aus, dass die Leistungsbehörden künftig dokumentieren werden, ob eine Beratung hinsichtlich eines Anspruchs auf Leistung für Bildung und Teilhabe erfolgt sei. Insgesamt sei davon auszugehen, dass die Bearbeitungszeit aufgrund der steigenden Fallzahl in der Antragsbearbeitung, nicht jedoch pro Fall, steigen werde.

Ausschussmitglied Stein-Ulrich erklärte, dass die Intention des Antrages gewesen sei, die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen zu steigern. Weiterhin merkte sie an, das zukünftig laut Vorlage proaktiv verstärkt auf die Leistungsberechtigten zugegangen werden solle. Somit werde zukünftig nach dem vorgestellten Verfahren das Ziel des Antrages erreicht und zusätzlich evaluiert, wie sich die Inanspruchnahme der Bildungs- und Teilhabeleistungen entwickle. Ausschussmitglied Stein-Ulrich bedankte sich bei der Verwaltung für die differenzierte Auseinandersetzung mit dem gestellten Antrag.

Ausschussmitglied Carsten Thiel erfragte, wie im Falle einer zweckwidrigen Verwendung verfahren werden würde und welche Maßnahmen bei einer Nichtzahlung ergriffen würden.

Kreisdirektor Brügge erläuterte darauf hin, dass in der Regel bei nicht zweckentsprechend verwendeten Leistungen die Höhe des zweckwidrig verwendeten Betrages von der Sozialleistung (dem Regelsatz) einbehalten werde. Zusätzlich stehe man nach Umstellung  der Erbringungsform zwecks Evaluation, insbesondere mit den Leistungsanbietern, im regen Austausch. Kreisdirektor Brügge betonte, dass die Umstellung der Erbringungsform der diskriminierungsfreiste Weg der Leistungserbringung sei und man sich durch die Umstellung eine steigende Inanspruchnahme, insbesondere der soziokulturellen Teilhabe erhoffe. Kreisdirektor Brügge führte weiterhin aus, dass der zu Beginn der Umstellung erhöhte Verwaltungsaufwand dadurch gerechtfertigt werde, dass insbesondere die gesetzlich verankerte Selbständigkeit der  Leistungsberechtigten durch die  Umstellung der Erbringungsform auf Geldleistungen gefördert werde. Hierbei wies Kreisdirektor Brügge auf die spezielle Beratungspflicht des Jobcenters und der örtlichen Sozialämter sowie der BuT- Schulsozialarbeiterinnen und BuT-Schulsozialarbeiter hin, die vor Ort in den Schulen beratend tätig sind.

Ausschussmitglied Reinhold bedankte sich für die Vorstellung der Präsentation und begrüße im Namen der CDU die Umstellung der Erbringungsform auf Geldleistung.

Ausschussvorsitzender Ladeck bat die Ausschussmitglieder um Abstimmung über den Beschlussvorschlag der Verwaltung, der Umstellung der Erbringungsform auf Geldleistung zu folgen.

Beschluss:

Der Ausschuss für Soziales und Wohnen bittet die Verwaltung die Erbringungsform im Bereich Bildung und Teilhabe im Regelfall auf Geldleistungen umzustellen.

Der Beschluss wurde einstimmig beschlossen.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig