Beschluss:

Der Naturschutzbeirat des Rhein-Kreises Neuss erhebt keine Bedenken gegen die Erteilung der Befreiung des Vorhabens „380-KV-Höchtspannungsleitung, Birkenhof-UA Gellep “ gem. § 67 BNatSchG von den Verbotstatbeständen zum LSG 6.2.2.3 des Landschaftsplans III - Meerbusch/ Kaarst/Korschenbroich des Rhein-Kreis Neuss.


Protokoll:

Frau Dr. Wahode erläuterte, dass nur ein sehr geringer Teil des Gesamtprojektes das Gebiet des Rhein-Kreises Neuss berühre. Hier gehe es um zwei Maststandorte.

 

Herr Große ergänzte, dass die Zulassung durch ein Planfeststellungsverfahren der Bezirksregierung Düsseldorf erfolge. Im Rhein-Kreis Neuss liege die Trasse auf Ackerflächen. Eine Leitung werde zu zwei vorhandenen Leitungen hinzugebaut. Hierbei werde ein Maststandort erneuert, ein zweiter werde dazukommen.

Auf Nachfrage von Frau Arndt erläuterte er, dass es für das Gesamtvorhaben eine Eingriffs-/Ausgleichs-Bilanzierung mit Maßnahmen zur Kompensation gebe, ebenso eine Artenschutzprüfung. Man habe diese nachvollzogen und für schlüssig befunden.

 

Weitere Wortmeldungen zu diesem Tagesordnungspunkt lagen nicht vor.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.