Beschluss:

Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2021 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zur Kenntnis.

 

 


Protokoll:

Kreiskämmerer Graul nahm Bezug auf die mit Tischvorlage-Nr. 20/0820/XVII/2021 dargestellte vorläufige Prognoseberechnung zur Ergebnisrechnung 2021 basierend auf der Datenlage zum 31.08.2021.

Demnach wird zum jetzigen Zeitpunkt als Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit ein Überschuss i.H.v. rd. 1,5 Mio. Euro prognostiziert. Eine genauere Prognose erfolge zur Sitzung des Kreistages am 15.12.2021.

Dann sei auch zu entscheiden, wie mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2021 bezüglich Nichterhebung der Kreisumlage in Höhe des zu erwartenden Haushaltsüberschusses 2021 verfahren werden solle.

Herr Rock verwies auf den im Kreistag am 24.03.2021 gefassten Beschluss-Nr. KT/20210324/Ö10

„Wenn sich im Laufe des Haushaltsvollzugs 2021 ein zu erwartender Überschuss ohne Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abzeichnet, wird die Kreisumlage in dieser Höhe nicht erhoben. Der Finanzausschuss wird hierzu im September 2021 und spätestens im Dezember 2021 berichten.“

Herr Rock erläuterte, dass der gemeinsame Antrag vom 24.09.2021 lediglich eine Konkretisierung des KT-Beschlusses vom 24.03.2021 sei und nicht bedeute, dass der jetzige  Prognosestand als Basis für die teilweise Nichterhebung der Kreisumlage dienen solle. Vielmehr sei der Prognosestand Mitte November 2021 maßgebend, damit noch in 2021 den Kommunen der Haushaltsüberschuss 2021 zugutekomme. Da die letztmalige Erhebung der anteiligen Kreisumlage zum 15.11.2021 erfolge, gäbe es danach keine Möglichkeit zur anteiligen Nichterhebung der Kreisumlage mehr.

Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom 24.09.2021 werde deshalb insofern konkretisiert, dass der IST-Stand des Haushaltsüberschusses von Anfang/Mitte November 2021 über die anteilige Nichterhebung der Kreisumlage den Kommunen zugutekommen soll.

Herr Hüsges hob hervor, dass Einigkeit bezüglich der Verwendung des Jahresüberschusses 2021 bestünde und deshalb der jetzige (erneute) Antrag vom 24.09.2021 nicht erforderlich sei, da es einen eindeutigen Kreistagsbeschluss vom 24.03.2021 gäbe. Von daher werde die CDU-Fraktion diesen nicht erforderlichen Antrag vom 24.09.2021 nicht unterstützen. Zudem sei die jetzige Datenlage vom 31.08.2021 nicht ausreichend valide. Deshalb schlage er vor, dass zur Sitzung des Kreisausschusses im Dezember 2021 eine aktuelle Hochrechnung (Datenbasis 11/2021) von der Verwaltung vorgelegt werde und basierend auf dieser Datenlage mit verlässlicheren Zahlen ein gemeinsamer Beschluss im Kreisausschuss gefasst würde.

Herr Richter fragte nach, wann die Kommunen mit der Zahlung rechnen könnten, damit die Zahlung noch im Haushaltsjahr 2021 Wirkung habe.

Kreiskämmerer Graul erläuterte, dass ein etwaiger Jahresüberschuss 2021 noch in diesem Jahr zur Auszahlung kommen könne.

Landrat Petrauschke wies darauf hin, dass bereits mit Kreistagsbeschluss vom 24.03.2021 bezüglich der Verwendung des Jahresüberschusses 2021 entschieden worden und ein erneuter Beschluss nicht notwendig sei. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum jetzigen Zeitpunkt keine validen Zahlen für einen konkreten Beschluss mit Betrag vorlägen. Im Dezember 2021 bestünde die Möglichkeit einen Kreistagsbeschluss mit konkreten Rückzahlungsbeträgen zu fassen.