Sitzung: 27.09.2021 Finanzausschuss
Vorlage: 20/0763/XVII/2021
Beschluss:
Der Finanzausschuss nimmt die Ausführungen der Verwaltung zur aktuellen Haushaltsentwicklung 2021 und zur finanziellen Lage nach § 2 Abs. 2 des Gesetzes zur Isolierung der aus der COVID-19-Pandemie folgenden Belastungen der kommunalen Haushalte im Lande Nordrhein-Westfalen (NKF-COVID-19-Isolierungsgesetz – NKF-CIG) zur Kenntnis.
Protokoll:
Kreiskämmerer Graul
nahm Bezug auf die mit Tischvorlage-Nr. 20/0820/XVII/2021 dargestellte
vorläufige Prognoseberechnung zur Ergebnisrechnung 2021 basierend auf der
Datenlage zum 31.08.2021.
Demnach wird zum
jetzigen Zeitpunkt als Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit ein
Überschuss i.H.v. rd. 1,5 Mio. Euro prognostiziert. Eine genauere Prognose
erfolge zur Sitzung des Kreistages am 15.12.2021.
Dann sei auch zu
entscheiden, wie mit dem gemeinsamen Antrag der Fraktionen SPD und Bündnis
90/Die Grünen vom 24.09.2021 bezüglich Nichterhebung der Kreisumlage in Höhe
des zu erwartenden Haushaltsüberschusses 2021 verfahren werden solle.
Herr Rock verwies
auf den im Kreistag am 24.03.2021 gefassten Beschluss-Nr. KT/20210324/Ö10
„Wenn sich im
Laufe des Haushaltsvollzugs 2021 ein zu erwartender Überschuss ohne
Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage abzeichnet, wird die Kreisumlage in
dieser Höhe nicht erhoben. Der Finanzausschuss wird hierzu im September 2021
und spätestens im Dezember 2021 berichten.“
Herr Rock erläuterte, dass der gemeinsame Antrag vom 24.09.2021 lediglich
eine Konkretisierung des KT-Beschlusses vom 24.03.2021 sei und nicht bedeute,
dass der jetzige Prognosestand als Basis
für die teilweise Nichterhebung der Kreisumlage dienen solle. Vielmehr sei der
Prognosestand Mitte November 2021 maßgebend, damit noch in 2021 den Kommunen
der Haushaltsüberschuss 2021 zugutekomme. Da die letztmalige Erhebung der
anteiligen Kreisumlage zum 15.11.2021 erfolge, gäbe es danach keine Möglichkeit
zur anteiligen Nichterhebung der Kreisumlage mehr.
Der gemeinsame Antrag der SPD-Fraktion und Bündnis 90/Die Grünen vom
24.09.2021 werde deshalb insofern konkretisiert, dass der IST-Stand des
Haushaltsüberschusses von Anfang/Mitte November 2021 über die anteilige
Nichterhebung der Kreisumlage den Kommunen zugutekommen soll.
Herr Hüsges hob hervor, dass Einigkeit bezüglich der Verwendung des Jahresüberschusses
2021 bestünde und deshalb der jetzige (erneute) Antrag vom 24.09.2021 nicht
erforderlich sei, da es einen eindeutigen Kreistagsbeschluss vom 24.03.2021
gäbe. Von daher werde die CDU-Fraktion diesen nicht erforderlichen Antrag vom
24.09.2021 nicht unterstützen. Zudem sei die jetzige Datenlage vom 31.08.2021 nicht
ausreichend valide. Deshalb schlage er vor, dass zur Sitzung des
Kreisausschusses im Dezember 2021 eine aktuelle Hochrechnung (Datenbasis
11/2021) von der Verwaltung vorgelegt werde und basierend auf dieser Datenlage
mit verlässlicheren Zahlen ein gemeinsamer Beschluss im Kreisausschuss gefasst
würde.
Herr Richter fragte nach, wann die Kommunen mit der Zahlung rechnen
könnten, damit die Zahlung noch im Haushaltsjahr 2021 Wirkung habe.
Kreiskämmerer Graul erläuterte, dass ein
etwaiger Jahresüberschuss 2021 noch in diesem Jahr zur Auszahlung kommen könne.
Landrat Petrauschke wies darauf hin, dass
bereits mit Kreistagsbeschluss vom 24.03.2021 bezüglich der Verwendung des
Jahresüberschusses 2021 entschieden worden und ein erneuter Beschluss nicht
notwendig sei. Dies insbesondere vor dem Hintergrund, dass zum jetzigen
Zeitpunkt keine validen Zahlen für einen konkreten Beschluss mit Betrag
vorlägen. Im Dezember 2021 bestünde die Möglichkeit einen Kreistagsbeschluss
mit konkreten Rückzahlungsbeträgen zu fassen.