Protokoll:

Nach § 62 KrO sind die Mitglieder und stellvertretenden Mitglieder des Kreisausschusses zu Ehrenbeamten zu ernennen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke wies auf die besondere Bedeutung der Kreisausschussmitglieder als Ehrenbeamte hin.

 

Er vereidigte die anwesenden Kreistagsabgeordneten Johann Andreas Werhahn und Hans-Joachim Woitzik als stellvertretende Kreisausschussmitglieder durch Vorlesen folgender Verpflichtungsformel, die von den Kreistagsabgeordneten nachgesprochen wurde:

 

„Ich schwöre, dass ich das mir übertragene Amt nach bestem Wissen und Können verwalten, Verfassung und Gesetze befolgen und verteidigen, meine Pflichten gewissenhaft erfüllen und Gerechtigkeit gegen jedermann üben werde. So wahr mir Gott helfe.“

 

Die Ernennungsurkunde wurde den Kreistagsabgeordneten Johann Andreas Werhahn und Hans-Joachim Woitzik ausgehändigt.