Sitzung: 03.11.2021 Kreisausschuss
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter Richard Streck erkundigte sich nach dem aktuellen Sachstand zum Schülerspezialverkehr.
Kreisdezernent Tillmann Lonnes erläuterte, dass die
Schülerzahl im großen Bus auf 25 Schüler/innen reduziert worden sei. Die in
Grevenbroich wohnhaften Kinder seien auf andere Busse verteilt worden, damit
die Fahrzeit von 60 Minuten eingehalten werden kann. Ab dem 15.11.2021 werde im
großen Bus auf Kosten des Rhein-Kreises Neuss eine weitere Busbegleitung
eingesetzt, um die Anschnallzeiten beim Ein- und Ausstieg zu verkürzen und eine
bessere Betreuung während der Fahrt zu gewährleisten. Des Weiteren werde der
Kreis eine zusätzliche Buslinie für Schüler/innen mit Wohnsitz in den „Randbereichen“
in Auftrag geben. Mit dieser Linie sollen Kinder aus dem Neusser Süden oder
Dormagen zur Mosaikschule befördert werden. Derzeit werde vom Rechnungsprüfungsamt geprüft, ob die Vergabe dieser
Linie in einem weiteren Vergabeverfahren erfolgen muss, obwohl ein Angebot des
Busunternehmens für eine Zusatzlinie im letzten Vergabeverfahren abgegeben
wurde. Soweit die Verwaltung auf dieses Angebot zurückgreifen dürfe, wird die Zusatzlinie
aller Voraussicht nach zum 15. November 2021 eingerichtet. Andernfalls sei die
Beauftragung der Linie nach Durchführung einer öffentlichen Ausschreibung
möglich.
Weiter führte er
aus, dass den Wünschen einiger Eltern zur Einrichtung privater Haltestellen
nicht entsprochen werden könne. Eine Abgabe von
Haftungsfreistellungserklärungen sei nicht möglich. Wenn sich der
Schülerspezialverkehr der Mosaikschule jedoch eingespielt habe, wäre es
möglich, dass der Rhein-Kreis Neuss auf Antrag der Schulleitung die
Haltestellen mit dem Busunternehmen anpasse, soweit dies im Rahmen des
Bildungs- und Erziehungsauftrags der Schule wünschenswert ist und die Fahrtzeit
aller beförderten Kinder sich dadurch nicht erheblich verlängert. Eine
Anpassung solle zum Beginn eines Schulhalbjahres erfolgen und wäre zum
01.02.202 erstmalig möglich. Darüber hinaus seien der Schule zur Verkürzung der
Ein- und ausstiegszeiten vom Schulverwaltungsamt Verbesserungsvorschläge
unterbreitet worden. Bei der Organisation handele es sich jedoch um eine innere
Schulangelegenheit, sodass eine Umsetzung der Schule obliegt. Soweit die Schule
ein anderes Verfahren umsetzen wolle und hierzu bauliche Maßnahmen in einem
überschaubaren und vertretbaren Maß erforderlich würden, wird die Umsetzbarkeit
wohlwollend geprüft.
Abschließend solle
mit diesen Maßnahmen sichergestellt werden, dass die Beförderung für alle
Schüler/innen, die den Schülerspezialverkehr in Anspruch nehmen, in der Regel
nicht länger als 60 Minuten dauert.
Kreistagsabgeordneter Simon Rock fragte, inwieweit Vertragsstrafen bei nicht vollumfänglicher Erfüllung der ausgeschriebenen Anforderungen vorgesehen seien.
Kreisdezernent Tillmann Lonnes antwortete, dass für die Kinder aus den „Randbereichen“ im Verfahren 75 Minuten vorgesehen seien. Die Zeitvorgabe sei auf Anregung eines Anbieters in das Vergabeverfahren aufgenommen worden. Im jetzigen Verfahren solle die Zeit auf 60 Minuten reduziert werden. Das stelle kein Fehlverhalten des Busunternehmens dar. Die Einhaltung der 60 Minuten werde zwar kontrolliert, aber nicht im Rahmen von Vertragsstrafen.
Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel erkundigte sich, ob bei der Anpassung auf 60 Minuten die vorherige Ausschreibung oder das Angebot unzureichend gewesen sei und nun eine Problematik bei der Ausschreibung entstehe, da möglicherweise ein anderer Anbieter günstiger gewesen wäre.
Die Gleichbehandlung der Bieter im ursprünglichen Vergabeverfahren durch die zusätzliche Linie bleibe gewahrt, so Kreisdezernent Tillmann Lonnes, da die Vergabe der Zusatzlinie sich nicht auf die Reihenfolge des günstigsten Angebotes auswirke. Selbst, wenn es den unterlegenden Anbietern ohne die zusätzliche Linie möglich gewesen wäre, die Beförderung der Schüler/innen nicht in 75 Minuten, sondern innerhalb von in der Regel 60 Minuten sicher zu stellen, hätten sie nicht das preisgünstigste Angebot abgegeben.