Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke teilte mit, dass das Land Nordrhein-Westfalen am 02.12.2009 das Ausführungsgesetz nahezu unverändert zum Entwurf verabschiedet habe.

 

In Beantwortung der Frage des Kreistagsabgeordneten Erhard Demmer teilte er mit, dass es das Ziel sei, die Kosten nach Inanspruchnahme auf den Rhein-Kreis Neuss und die Stadt Mönchengladbach aufzuteilen.

 

Auf Nachfrage des Kreistagsabgeordneten Harald Holler betonte er, dass die einheitliche Behördenrufnummer nichts mit dem einheitlichen Ansprechpartner zu tun habe. Bezüglich der einheitlichen Behördenrufnummer biete derzeit die Stadt Düsseldorf Kooperationen an. Einige Städte im Kreisgebiet haben bereits Interesse bekundet. Er wies kritisch darauf hin, dass nach derzeitigen Prognosen damit zu rechnen sei, dass jeder Bürger einmal im Jahr diese Nummer wählt und die Stadt oder Gemeinde für jeden Anrufer durchschnittlich 2,92 € an die Stadt Düsseldorf zahlen müsse. Hinzu kämen die Kosten für ein Backoffice. Von einem voreiligen Beitritt in der Projektphase rate er auch nach Beratung in der Bürgermeisterkonferenz daher ab.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke erklärte auf Wunsch des Kreistagsabgeordneten Rainer Thiel die Mustervereinbarungen zu § 4 Abs. 2 der öffentlich rechtlichen Vereinbarung dem Protokoll beizufügen (Anlage).