Beschluss:

Der Kreistag beschloss einstimmig:

1.     Der Landrat des Rhein-Kreises Neuss wird gebeten, bei den Gesetzgebungsorganen des Bundes und des Landes Nordrhein-Westfalen darauf hin zu wirken, dass die Leistungen der Arbeitsgemeinschaften, hier der ARGE des Rhein-Kreises Neuss, gemäß den Regelungen des Sozialgesetzbuches auch zukünftig durch eine Institution „die Hilfe aus einer Hand“ zu erbringen sind. Falls notwendig, sind die verfassungsrechtlichen Grundlagen zu schaffen.

2.     Der Beschluss des Kreistages vom 18. November 2009, gegebenenfalls bei der Reorganisation der ARGE das Optionsmodell einzuführen, wird bekräftigt.

3.     Die Erhaltung der flexiblen und vor Ort zu steuernden Arbeitsmarktprogramme muss gewährleistet werden.

4.     Die durch die Reorganisation der ARGE entstehenden finanziellen Folgekosten sind vom Bund zu tragen.

5.     Die Leistungen des Bundes zu den Kosten der Unterbringung sind in der bisherigen anteiligen Höhe beizubehalten.


Protokoll:

Landrat Hans-Jürgen Petauschke wies darauf hin, dass der Antrag der SPD Kreistagsfraktion durch einen gemeinsamen Antrag der Kreistagsfraktionen SPD und Bündnis 90/Die Grünen modifiziert worden sei und ein entsprechender Antrag auch von den Kreistagsfraktionen CDU und FDP vorläge. Beide Anträge seinen als Tischvorlagen verteilt worden.

 

Da sich alle Fraktionen inhaltlich einig waren, stellte Kreistagabgeordneter Dr. Gerd Ammermann den Antrag, die Sitzung zu unterbrechen, um sich auf einen gemeinsamen Beschlussvorschlag zu einigen.

 

Landrat Hans-Jürgen Petrauschke stimmte dem Antrag zu und unterbrach um 16.40 Uhr die Sitzung für 10 Minuten.

 

Nach der Unterbrechung erläuterte Kreistagsabgeordneter Rainer Thiel den mit den Fraktionsvorsitzenden abgestimmten Beschlussvorschlag, der anschließend von Landrat Hans-Jürgen Petrauschke nochmals vollständig vorgelesen und zur Beschlussfassung aufgerufen wurde.