Beschluss:

Der Planungs- Klima- und Umweltausschuss empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:

 

Fünfte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 15.12.2021 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                    210,64 Euro / Mg

 

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Vergütung bzw. die Gebühr nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen nach folgender Berechnungsformel bestimmt:

 

G = m * 87,60 * (z / z0) – m * 28,64

 

Dabei bedeuten:

G: Vergütung in Euro (bei einem negativen Wert wird eine Gebühr erhoben)

m: angeliefertes Altpapier, -pappen, -kartonagen in Gewichtstonnen (Megagramm)

z: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den jeweiligen Abrechnungsmonat.

z0: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den Monat Juli 2018.

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.


Protokoll:

Herr Wahlen verweist auf die detaillierte Vorlage. Er setzt in seinem Redebeitrag den Focus auf die notwendige Gebührenerhöhung. Dafür benennt er drei Gründe.

 

1.    Ein erheblicher Anteil an der Gebührenerhöhung resultiert aus der Vorbelastung aus negativen Jahresergebnissen 2019  und 2020. Zwei Rottereaktoren seien altersbedingt ausgefallen. Dort sei eine tiefgreifende Betonerosion festgestellt worden. Um die aufwendigen und teuren Sanierungsarbeiten durchführen zu können, mussten monatelang auch alle anderen Rottereaktore abgeschaltet werden. In dieser Zeit sei zwangsläufig mehr Abfall in die Müllverbrennungsanlagen gefahren worden, was die Jahresergebnisse belastet habe.

2.    In 2022 müsse die Löschanlage teilweise ausgetauscht werden. Nach einem Alter von über 30 Jahren seien die meisten Rohrleitungen korrodiert. Die Sanierungskosten liegen voraussichtlich bei etwa 700.000 €. Für den Komplettaustausch müsse die WSAA abermals für ca. drei Monate stillgelegt werden, vor allem wegen der umfangreichen Gerüstbauarbeiten. Herr Wahlen betont, dass bei Nichtsanierung der Verlust des Versicherungsschutzes drohe und die Genehmigungsbehörde die WSAA auch komplett stilllegen könne.

3.      Bei Dienst- und Bauleistungen sowie bei den ausstehenden Ausschreibungen seien Preissteigerungen einkalkuliert worden.
 

Herr Wahlen fasst zusammen:

Wegen der Probleme mit den Rottehallen habe man in den letzten beiden Jahren erhebliche Defizite gemacht, die in den Folgejahren ausgeglichen werden müssen. Hinzu komme der notwendige Tausch der Rohre der Löschanlage. Die WSAA habe nach über 30 Jahren fast ihr Lebensende erreicht. Es sei nun an der Zeit, sich Gedanken über die zukünftige Abfallwirtschaft zu machen. Hierbei seien folgende Fragen zu beantworten:

 

·         Wie stellt sich eine weitere Vorbehandlung unter Kosten-/Nutzenaspekten da?

·         Wollen wir weiterhin eine mechanisch-biologische Abfallvorbehandlung oder soll lediglich umgeladen werden?

·         Welche Form der Abfallbehandlung sei unter geänderten Rahmenbedingungen (z. B. Klimaschutz) zeitgemäß?

Abschließend stellt er heraus, dass sich die Erlöse aus der Altpapiervermarktung mit aktuell beinahe 200  € pro t auf einem Rekordniveau befänden. Die Kommunen, die im Altpapierbereich mit dem Kreis zusammen arbeiten, können daher so ggfs. die Gebührenerhöhung kompensieren. 

 

Herr Mankowsky betont, dass es selbstverständlich Aufgabe des Fachausschusses und letztendlich des Kreistages sei, zu entscheiden, wie die Abfallwirtschaft in Kreis zukünftig strategisch aufgestellt werden solle. Er stellt heraus, dass die WSAA immer dazu beigetragen habe, die Abfallmengen zu reduzieren. Wertstoffe werden aussortiert, verwertet und in den Rottetunneln das im Abfall enthaltene Wasser abgeschieden. Immerhin kann so die Abfallmenge um bis zu 20 % reduziert werden, was natürlich die Kosten in der Müllverbrennungsanlage ebenfalls nicht unerheblich senke. Herr Mankowsky verweist auf die extremen Schwankungen auf dem Altpapiermarkt, die seit Februar 2020 von 4 € auf über 180 € pro t Altpapier gestiegen seien. Er stellt heraus, dass den kreisangehörigen Kommunen, die bei der Altpapiervermarktung mit dem Kreis zusammenarbeiten, die Erlöse aus der Altpapiervermarktung immer durchgereicht werden. In der Sitzung der Arbeitsgemeinschaft Rhein-Kreis Neuss (AKN) sei der Gebührenhaushalt den kreisangehörigen Kommunen vorgestellt worden. Widerspruch habe es nicht gegeben.

 

Frau Hugo-Wissemann fragt, ob Rückstellungen dazu beitragen können, dass hohe Sanierungs- und Reparaturkosten nicht zu hohen Gebührensprüngen führen. Herr Wappenschmidt findet die 14 % ige Gebührenerhöhung hoch aber nachvollziehbar. Dass der finanzielle Erhaltungsaufwand bei einer alten Anlage weiter steigen werde, damit sei zu rechnen. Er plädiert dafür, zügig nach anderen ökologisch und ökonomisch vertretbaren Möglichkeiten zu suchen, Abfall zu behandeln. Die Einnahmesituation aus der Altpapiervermarktung könne sich im nächsten Jahr wieder ganz anders darstellen. Die Gebührenstruktur (z. B. die Entlastung bei der Biotonne) solle beibehalten werden. Herr Werhahn erinnert an die Zeit, als die WSAA etwas Innovatives gewesen sei. Er gehe weiterhin davon aus, dass es in der Zukunft noch mehr Abfalltrennung und noch mehr Kreislaufwirtschaft geben werde, selbst wenn dieses etwas teurer sei.

 

Herr Tressel, Herr Mankowsky und Vorsitzender Herr Markert diskutieren über verschiedene Möglichkeiten, wie der Bürger von der Altpapiervermarktung profitieren könne.

Herr Wahlen sagt, dass es sich insgesamt um ein sehr komplexes Thema handle. So funktioniere die Bildung von Rücklagen im Prinzip nur, wenn man vorher schon wisse, was repariert oder ausgetauscht werden solle. Im Falle der WSAA sei dieses jedoch nicht der Fall.

Herr Wahlen sagt zu, das Thema „Rücklagen“ zu klären. Abschließend stellt er heraus, dass die Untersuchungen zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie der Abfall zukünftig behandelt werden könne, ergebnisoffen geführt werden.

 

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig