Sitzung: 18.11.2021 Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss
Vorlage: 68/0819/XVII/2021
Beschluss:
Der Planungs- Klima- und Umweltausschuss
empfiehlt dem Kreistag folgende Beschlussfassung:
Fünfte Änderung der Satzung über die
Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der
durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen
Aufgrund
der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land
Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des
Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und
des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW.
74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im
Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen
hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 15.12.2021 die
folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung
von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung
gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.
§ 1
§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:
1. Haus- und Sperrmüll 210,64 Euro / Mg
§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:
(2) Die Vergütung bzw. die Gebühr nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier,
-pappen, -kartonagen nach folgender Berechnungsformel bestimmt:
G = m * 87,60 * (z / z0) – m * 28,64
Dabei bedeuten:
G: Vergütung in Euro (bei einem negativen Wert wird eine Gebühr erhoben)
m: angeliefertes Altpapier, -pappen, -kartonagen in Gewichtstonnen
(Megagramm)
z: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für
Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den jeweiligen
Abrechnungsmonat.
z0: Statistisches Bundesamt: Index der
Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02),
Gewicht 100% für den Monat Juli 2018.
§ 2
Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.
Protokoll:
Herr Wahlen verweist auf die detaillierte Vorlage. Er setzt in seinem Redebeitrag
den Focus auf die notwendige Gebührenerhöhung. Dafür benennt er drei Gründe.
1.
Ein
erheblicher Anteil an der Gebührenerhöhung resultiert aus der Vorbelastung aus
negativen Jahresergebnissen 2019 und
2020. Zwei Rottereaktoren seien altersbedingt ausgefallen. Dort sei eine
tiefgreifende Betonerosion festgestellt worden. Um die aufwendigen und teuren
Sanierungsarbeiten durchführen zu können, mussten monatelang auch alle anderen
Rottereaktore abgeschaltet werden. In dieser Zeit sei zwangsläufig mehr Abfall
in die Müllverbrennungsanlagen gefahren worden, was die Jahresergebnisse
belastet habe.
2.
In
2022 müsse die Löschanlage teilweise ausgetauscht werden. Nach einem Alter von
über 30 Jahren seien die meisten Rohrleitungen korrodiert. Die Sanierungskosten
liegen voraussichtlich bei etwa 700.000 €. Für den Komplettaustausch müsse die
WSAA abermals für ca. drei Monate stillgelegt werden, vor allem wegen der
umfangreichen Gerüstbauarbeiten. Herr
Wahlen betont, dass bei Nichtsanierung der Verlust des
Versicherungsschutzes drohe und die Genehmigungsbehörde die WSAA auch komplett
stilllegen könne.
3. Bei Dienst- und Bauleistungen sowie bei
den ausstehenden Ausschreibungen seien Preissteigerungen einkalkuliert worden.
Herr Wahlen fasst zusammen:
Wegen der Probleme
mit den Rottehallen habe man in den letzten beiden Jahren erhebliche Defizite
gemacht, die in den Folgejahren ausgeglichen werden müssen. Hinzu komme der
notwendige Tausch der Rohre der Löschanlage. Die WSAA habe nach über 30 Jahren
fast ihr Lebensende erreicht. Es sei nun an der Zeit, sich Gedanken über die
zukünftige Abfallwirtschaft zu machen. Hierbei
seien folgende Fragen zu beantworten:
·
Wie
stellt sich eine weitere Vorbehandlung unter Kosten-/Nutzenaspekten da?
·
Wollen
wir weiterhin eine mechanisch-biologische Abfallvorbehandlung oder soll
lediglich umgeladen werden?
·
Welche
Form der Abfallbehandlung sei unter geänderten Rahmenbedingungen (z. B.
Klimaschutz) zeitgemäß?
Abschließend stellt
er heraus, dass sich die Erlöse aus der Altpapiervermarktung mit aktuell
beinahe 200 € pro t auf einem
Rekordniveau befänden. Die Kommunen, die im Altpapierbereich mit dem Kreis
zusammen arbeiten, können daher so ggfs. die Gebührenerhöhung
kompensieren.
Herr Mankowsky betont, dass es selbstverständlich Aufgabe
des Fachausschusses und letztendlich des Kreistages sei, zu entscheiden, wie
die Abfallwirtschaft in Kreis zukünftig strategisch aufgestellt werden solle.
Er stellt heraus, dass die WSAA immer dazu beigetragen habe, die Abfallmengen
zu reduzieren. Wertstoffe werden aussortiert, verwertet und in den Rottetunneln
das im Abfall enthaltene Wasser abgeschieden. Immerhin kann so die Abfallmenge
um bis zu 20 % reduziert werden, was natürlich die Kosten in der
Müllverbrennungsanlage ebenfalls nicht unerheblich senke. Herr Mankowsky verweist auf die extremen Schwankungen auf dem
Altpapiermarkt, die seit Februar 2020 von 4 € auf über 180 € pro t Altpapier
gestiegen seien. Er stellt heraus, dass den kreisangehörigen Kommunen, die bei
der Altpapiervermarktung mit dem Kreis zusammenarbeiten, die Erlöse aus der
Altpapiervermarktung immer durchgereicht werden. In der Sitzung der
Arbeitsgemeinschaft Rhein-Kreis Neuss (AKN) sei der Gebührenhaushalt den
kreisangehörigen Kommunen vorgestellt worden. Widerspruch habe es nicht
gegeben.
Frau Hugo-Wissemann fragt, ob Rückstellungen dazu beitragen
können, dass hohe Sanierungs- und Reparaturkosten nicht zu hohen
Gebührensprüngen führen. Herr
Wappenschmidt findet die 14 % ige Gebührenerhöhung hoch aber
nachvollziehbar. Dass der finanzielle Erhaltungsaufwand bei einer alten Anlage
weiter steigen werde, damit sei zu rechnen. Er plädiert dafür, zügig nach
anderen ökologisch und ökonomisch vertretbaren Möglichkeiten zu suchen, Abfall
zu behandeln. Die Einnahmesituation aus der Altpapiervermarktung könne sich im
nächsten Jahr wieder ganz anders darstellen. Die Gebührenstruktur (z. B. die
Entlastung bei der Biotonne) solle beibehalten werden. Herr Werhahn erinnert an die Zeit, als die WSAA etwas Innovatives
gewesen sei. Er gehe weiterhin davon aus, dass es in der Zukunft noch mehr
Abfalltrennung und noch mehr Kreislaufwirtschaft geben werde, selbst wenn
dieses etwas teurer sei.
Herr Tressel, Herr
Mankowsky und Vorsitzender Herr
Markert diskutieren über verschiedene Möglichkeiten, wie der Bürger von der
Altpapiervermarktung profitieren könne.
Herr Wahlen sagt, dass es sich insgesamt um ein sehr komplexes Thema handle. So
funktioniere die Bildung von Rücklagen im Prinzip nur, wenn man vorher schon
wisse, was repariert oder ausgetauscht werden solle. Im Falle der WSAA sei
dieses jedoch nicht der Fall.
Herr Wahlen sagt zu, das Thema „Rücklagen“ zu klären. Abschließend stellt er
heraus, dass die Untersuchungen zu den verschiedenen Möglichkeiten, wie der
Abfall zukünftig behandelt werden könne, ergebnisoffen geführt werden.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig