Protokoll:

Ausschussvorsitzender Ladeck verwies auf die Vorlage. Die Präsentation ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.

Ausschussmitglied Bartsch erfragte, welche Schwerpunkte die WTG-Behörde bei der Prüfung der Behindertenwerkstätten lege. Insbesondere, ob in diesem Rahmen auf pädagogische Konzepte eingegangen werde oder sich die Prüfung lediglich auf die Sicherstellung der Pflege beziehe.

Herr Böhme führte aus, dass die WTG-Behörde an das Wohn- und Teilhabegesetz NRW gebunden sei und damit eine Pflichtaufgabe nach Weisung erfülle. Die Behindertenwerkstätten seien voraussichtlich erst ab dem Jahr 2022 zu prüfen. Hierzu werde das Land Nordrhein-Westfalen der WTG-Behörde einen Prüfkatalog zukommen lassen, der die Prüfbereiche der WTG-Behörden abschließend regeln werde. Sobald der Prüfbericht der Verwaltung vorliege, könne er den Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.

Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass die entsprechenden rechtlichen Regelungen zunächst vom Landtag verabschiedet werden müssen. Nach derzeitigem Kenntnisstand sei dies noch nicht geschehen und befinde sich in intensiver Diskussion.