Sitzung: 30.11.2021 Ausschuss für Soziales und Wohnen
Vorlage: 50/0952/XVII/2021
Protokoll:
Ausschussvorsitzender Ladeck verwies auf die Vorlage. Die Präsentation
ist dem Protokoll als Anlage beigefügt.
Ausschussmitglied Bartsch erfragte, welche Schwerpunkte die WTG-Behörde
bei der Prüfung der Behindertenwerkstätten lege. Insbesondere, ob in diesem
Rahmen auf pädagogische Konzepte eingegangen werde oder sich die Prüfung
lediglich auf die Sicherstellung der Pflege beziehe.
Herr Böhme führte aus, dass die WTG-Behörde an das Wohn- und
Teilhabegesetz NRW gebunden sei und damit eine Pflichtaufgabe nach Weisung
erfülle. Die Behindertenwerkstätten seien voraussichtlich erst ab dem Jahr 2022
zu prüfen. Hierzu werde das Land Nordrhein-Westfalen der WTG-Behörde einen
Prüfkatalog zukommen lassen, der die Prüfbereiche der WTG-Behörden abschließend
regeln werde. Sobald der Prüfbericht der Verwaltung vorliege, könne er den
Fraktionen zur Verfügung gestellt werden.
Kreisdirektor Brügge ergänzte, dass die entsprechenden rechtlichen
Regelungen zunächst vom Landtag verabschiedet werden müssen. Nach derzeitigem
Kenntnisstand sei dies noch nicht geschehen und befinde sich in intensiver
Diskussion.