Protokoll:

Herr Timmer von der Landwirtschaftskammer (LWK) NRW, Geschäftsführer der Kreisstellen Rhein-Erft-Kreis, Rhein-Kreis Neuss und dem Rhein-Sieg-Kreis, referiert mittels Powerpoint-Vortrag über die Ausbringung von Wirtschaftsdüngern, speziell über die rechtlichen Vorgaben und die Überwachung. Herr Timmer führt zunächst aus, dass im Rhein-Kreis Neuss auf einer landwirtschaftlichen Nutzfläche von derzeit 294,5 km2 insgesamt 599 Betriebe existieren. Überwiegend werden hier Getreide, Zuckerrüben und Kartoffel angebaut. Die Tierhaltung spiele im Rhein-Kreis Neuss nur eine untergeordnete Rolle. Er informiert über die wichtigsten Unterschiede zwischen den nicht mit Nitrat belasteten und den mit Nitrat belasteten Gebieten.

So gelten für die nitratbelasteten Gebiete:

·         Ein verpflichtender Zwischenfruchtanbau

·         Verlängerte Sperrfristen

·         Keine Herbstdüngung nach Ernte der Hauptfrucht mehr möglich

·         Verpflichtende Analysen der Nährstoffgehalte von organischen Düngemitteln

·         Alle 3 Jahre eine Schulung der Landwirte zum Thema Düngung

·         Eine Reduzierung des berechneten Stickstoffbedarfs in Höhe von 20 %

Herr Timmer erklärt, wie ein Landwirt vor der eigentlichen Düngung erst eine Düngemittelbedarfsermittlung durchführen muss. Er betont, dass die Importmengen von organischem Dünger in den letzten 3 Jahren drastisch zurückgegangen seien. Er zeigt das Organigramm der LWK mit den vielfältigen Aufgaben, zum einen als Landesbehörde (z. B. für die Kontrollen zuständig), zum anderen als Selbstverwaltungskörperschaft (vor allem für die Beratung zuständig). Herr Timmer informiert über die systematischen Kontrollen, die nach Auswahl durch das Landesumweltamt in Abstimmung mit dem Umweltministerium von der LWK durchgeführt werden und betont, dass so jährlich ca. 10 % der Betriebe in NRW kontrolliert werden. Ca. 15 % dieser Nährstoffvergleichskontrollen seien beanstandet und mehr als 330.000 € an Bußgeldern verhängt worden.

 

Herr Timmer berichtet auch über die anlassbezogenen Kontrollen. Dabei handle es sich überwiegend um Beschwerden bei Geruchsbelästigungen. Er informiert über die Prüfparameter wie die Einarbeitungspflicht bei Gülle oder auch die Einhaltung von Sperrfristen. Herr Timmer verweist auf eine Internetseite der LWK NRW zum Thema (www.guelle-nrw.de). Er hebt hervor, dass es beim Einsatz der organischen Düngung zahlreiche gesetzliche Regelungen und Vorgaben gebe. Er regt an, einen landwirtschaftlichen Betrieb zu besuchen. Dabei könne man sich auch den ganzen bürokratischen Aufwand, den ein Landwirt heutzutage bewältigen müsse, erklären lassen.

 

Frau Steiner wünscht Informationen über die Aufgabenfelder der LWK. Dr. Freiherr von Canstein kritisiert die Umweltorganisationen, die seiner Meinung nach in Sachen Landwirtschaft die Bevölkerung verunsichern. Vorsitzender Herr Markert kritisiert die Schärfe und den Wortlaut. Er gibt zu Protokoll, dass der Ausschuss Vertreter von anerkannten Umweltverbänden zum Thema einladen solle. Frau Janetta berichtet von einer guten Zusammenarbeit zwischen Landwirten und den Grünen in Rommerskirchen. Herr Timmer verweist auf die zunehmend gute Zusammenarbeit zwischen Landwirtschaft und Naturschutz und vertritt den kooperativen Ansatz. Herr Wappenschmidt verweist wie Herr Timmer auf die erheblichen Vorgaben, die ein Landwirt einhalten müsse. Er halte den eingeschlagenen Weg zur Reduzierung der Nitratgehalte im Grundwasser aber für richtig. Frau Leiermann fragt, ob vielleicht die Berechnungsformel für die Düngermengen falsch und deshalb der Nitratgehalt im Grundwasser zu hoch sei oder ob die Landwirte doch zu viel düngen trotz Kontrollen. Auch Frau Hugo-Wissemann sieht die Ausführungen von Dr. Freiherr von Canstein kritisch. Sie betont, dass zu hohe Nitratgehalte in den Böden und in den Gewässern schädlich für die Biodiversität seien. Sie fragt, ob die schwarzen Schafe unter den Landwirten häufiger als nicht auffällige Betriebe kontrolliert werden. Herr Timmer bejaht dieses. Er verweist auf Düngeoptimierungsversuche der LWK, um mit den Ergebnissen den Landwirten beim Einsatz der Dünger besser helfen zu können.

 

Herr Dr. Cremer informiert, dass auch bei Einhaltung aller gesetzlichen Vorgaben der Grenzwert selbst rein rechnerisch nicht einzuhalten sei. Vorsitzender Herr Markert fast zusammen, dass die Vorträge und die heutigen Diskussionen belegen, wie wichtig diesem Ausschuss der Gewässerschutz sei. Er wiederholt, dass ein anerkannter Umweltverband zum Thema „Nitrat im Grundwasser“ eingeladen werden solle. Auch könne er sich gut vorstellen, dass der Ausschuss sich einmal auf landwirtschaftlichen Betrieben über die dortige Arbeit informiere.