Beschluss:

Der Kreistag fasst folgenden Beschluss:

 

Fünfte Änderung der Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen

Aufgrund der §§ 5 Absatz 1, 26 Absatz 1 Buchstabe h der Kreisordnung für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 2021), der §§ 2 Absatz 1, 4 und 6 des Kommunalabgabengesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 610) und des § 9 Absatz 2 des Abfallgesetzes für das Land Nordrhein-Westfalen (SGV. NRW. 74) in Verbindung mit § 15 der Satzung über die Abfallentsorgung im Rhein-Kreises Neuss vom 28.09.1994 in den jeweils zur Zeit geltenden Fassungen hat der Kreistag des Rhein-Kreises Neuss in seiner Sitzung am 15.12.2021 die folgende Änderung der „Satzung über die Erhebung von Gebühren und Auszahlung von Vergütungen für die Benutzung der durch den Rhein-Kreis Neuss zur Verfügung gestellten Abfallentsorgungsanlagen“ beschlossen.

 

§ 1

§ 2 Abs. 1 Nummer 1 erhält folgende Fassung:

1.    Haus- und Sperrmüll                                                    210,64 Euro / Mg

 

§ 2 Abs. 2 erhält folgende Fassung:

(2) Die Vergütung bzw. die Gebühr nach § 1 Nr. 1 wird für Altpapier, -pappen, -kartonagen nach folgender Berechnungsformel bestimmt:

 

G = m * 87,60 * (z / z0) – m * 28,64

 

Dabei bedeuten:

G: Vergütung in Euro (bei einem negativen Wert wird eine Gebühr erhoben)

m: angeliefertes Altpapier, -pappen, -kartonagen in Gewichtstonnen (Megagramm)

z: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den jeweiligen Abrechnungsmonat.

z0: Statistisches Bundesamt: Index der Großhandelsverkaufspreise für Altpapier, Gemischtes Altpapier, (B 12 - 1.02), Gewicht 100% für den Monat Juli 2018.

 

§ 2

Diese Änderungssatzung tritt zum 01.01.2022 in Kraft.

 


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Wolfgang Wappenschmidt merkte an, dass die Vorlage für den Restmüll eine Steigerung von rund 14 Prozent vorsehe. Zum einen seien die Erlöse für das Altpapier erheblich gestiegen, sodass die Restmüllpreissteigerung nicht zu einer Gebührenerhöhung bei den Bürgerinnen und Bürgern führe. Zum anderen sei der Planungs-, Klimaschutz- und Umweltausschuss daran interessiert auf Dauer, auch stabile Restmüllgebühren zu erzielen und mit der Verwaltung einig, sich das Thema der Wertstoffsortieranlage genauer anzuschauen.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig