Beschlussvorschlag:

Der Jahresüberschuss (einschließlich des außerordentlichen Ergebnisses) wird nach Feststellung des vorläufigen Jahresergebnisses 2021 in die Ausgleichsrücklage überführt und die Kreisumlage im Jahr 2022 um ebendiesen Betrag gesenkt. Der Kreishaushalt 2022 soll mit der Entnahme der Ausgleichsrücklage um ebenjene Höhe verabschiedet werden – unter Vorbehalt der etwaigen zusätzlichen Ausgaben, die sich durch die Veränderungen der Fraktionen am Haushalt ergeben.

 

Dieser Beschluss hebt den Beschluss vom 24. März 2021 auf.


Protokoll:

Kreistagsabgeordneter Simon Rock erklärte, dass der Antrag zu Gunsten des Antrages unter Tagesordnungspunkt 4.2 zurückgestellt werde.