Sitzung: 15.12.2021 Kreistag
Vorlage: 51/0944/XVII/2021
Beschluss:
- Der Kreistag beschließt die Satzung
des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege
in der vorliegenden Fassung. Die Satzung ist als Anlage zum
Tagesordnungspunkt beigefügt. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2021
in Kraft.
2.
Der
Kreistag beschließt, Analog der Regelung im Kinderbildungsgesetz des Landes
Nordrhein-Westfalen, die laufenden Geldleistungen des Jugendamtes an
Kindertagespflegepersonen für Kinder in Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk
Rhein-Kreis Neuss jährlich zum 01.08. anzupassen. Die errechneten Beträge sind
grundsätzlich auf volle Cent-Beträge aufzurunden. Maßgeblich für die Anpassung
ist § 24 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit
§ 37 KiBiz. Die Höhe der Geldleistungen ist in der Anlage I zur Satzung
geregelt.
Abstimmungsergebnis:
einstimmig