Beschluss:

  1. Der Kreistag beschließt die Satzung des Rhein-Kreises Neuss über die Förderung von Kindern in Kindertagespflege in der vorliegenden Fassung. Die Satzung ist als Anlage zum Tagesordnungspunkt beigefügt. Die Satzung tritt rückwirkend zum 01.08.2021 in Kraft.

 

2.    Der Kreistag beschließt, Analog der Regelung im Kinderbildungsgesetz des Landes Nordrhein-Westfalen, die laufenden Geldleistungen des Jugendamtes an Kindertagespflegepersonen für Kinder in Kindertagespflege im Jugendamtsbezirk Rhein-Kreis Neuss jährlich zum 01.08. anzupassen. Die errechneten Beträge sind grundsätzlich auf volle Cent-Beträge aufzurunden. Maßgeblich für die Anpassung ist § 24 Abs. 2 Satz 3 in Verbindung mit   § 37 KiBiz. Die Höhe der Geldleistungen ist in der Anlage I zur Satzung geregelt.

 


Abstimmungsergebnis:

einstimmig