Sitzung: 15.12.2021 Kreistag
Vorlage: 50/0989/XVII/2021
Beschluss:
Der Kreistag
beschließt:
1. Es werden die folgenden sechs
Vergleichsräume gebildet:
-
Meerbusch,
-
Neuss,
-
Kaarst,
-
Dormagen,
-
Grevenbroich/Rommerskirchen,
-
Korschenbroich/Jüchen
2.
Für
die Vergleichsräume werden die Mietobergrenzen der Nettokaltmiete wie folgt
festgelegt:
3. Die Nichtprüfungsgrenze der kalten
Betriebskosten wird wie folgt festgelegt:
dt. Mieterbund (Werte in
Euro) |
je m2 |
50 m2 |
65 m2 |
80 m2 |
95 m2 |
110 m2 |
kalte
Betriebskosten NRW |
2,14 |
107,0 |
139,1 |
171,2 |
203,3 |
235,4 |
4.
Bruttokaltmieten:
Tabelle
5.
Als
warme Betriebskosten werden die einschlägigen Werte des Heizkostenspiegels für
Deutschland - in der aktuellen Fassung - angewandt. Der BSG-Rechtsprechung
entsprechend werden die Brennstoffarten, die Gesamtgebäudefläche und der Wert
unter „zu hoch“ als Nichtprüfungsgrenze angesetzt.
Beispielhaft
ist die Berechnung für ein Gebäude mit einer Wohnfläche von 100 – 250 m2
und Erdgas als Heizsystem dargestellt:
ab 16,41 € pro Jahr je m2 = 1,37 € pro Monat je m2
Heizkostenspiegel für Deutschland |
je m2 |
50 m2 |
65 m2 |
80 m2 |
95 m2 |
110 m2 |
Erdgas (Werte in Euro) |
1,37 |
68,5 |
89,1 |
109,6 |
130,2 |
150,7 |
6. Die Prüfung der Angemessenheit der
Unterkunftskosten insgesamt erfolgt auf Basis der unter Ziffer 2 dargestellten
Bruttokaltmiete bezogen auf die Komponenten Nettokaltmiete zzgl. kalte
Betriebskosten.
7. Es wird ein Klimabonus in der unter
Ziffer 2 der Vorlage dargestellten Form gewählt.
8. Die Regelungen treten zum 1. Februar
2022 in Kraft.
9. Die Richtwerte werden nach einem Jahr
erneut überprüft.
Protokoll:
Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel erklärte, dass seine Fraktion jahrelang für die Anpassung des grundsicherungsrelevanten Mietspiegels an die Angebotsmieten gekämpft habe. Es sei erfreulich, dass die rechtlichen Grundlagen entsprechend angepasst worden seien und die Verwaltung das in ihrer Vorlage umgesetzt habe. Insbesondere die Möglichkeit zur Anmietung von sozialen Neubauwohnungen werde begrüßt und sei ein wichtiger Baustein für die zukünftige Kreisgesellschaft.
Kreistagsabgeordneter Udo Bartsch begrüßte ebenfalls die Anpassung der Rechtsprechung durch das Bundessozialgericht. Die Anpassung an die Angebotsmieten spiegele nun endlich die Situation am Wohnungsmarkt im Rhein-Kreis Neuss wider. Das Gutachten vom Empirica sei nachvollziehbar, sodass die SPD-Kreistagsfraktion der Vorlage zustimmen werde. Die Verwaltung werde allerdings gebeten, im zuständigen Ausschuss über die Umsetzung der neuen Mietobergrenzen zu berichten.
Kreistagsabgeordneter Dirk Kranefuss meinte, dass die AfD-Kreistagsfraktion den Aufwand höher als den Nutzen sehe. Es sei nicht klar, dass die Maßnahme zu Erfolgen führe, sodass seine Fraktion der Vorlage nicht zustimmen werde.
Kreistagsabgeordneter Dirk Rosellen zeigte sich erfreut über die Anpassung der Rechtsprechung durch des Bundessozialgerichtes und erklärte, dass die FDP-Kreistagsfraktion der Vorlage gerne zustimme.
Kreistagsabgeordneter Carsten Thiel merkte an, dass die Richtwerte nach einem Jahr überprüft werden sollten.
Abstimmungsergebnis:
mehrheitlich beschlossen
40 Ja Stimmen (CDU, SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP, UWG/FW RKN/Zentrum, Die Kreistagsgruppe, Die Linke, LR)
2 Nein-Stimmen (AfD)