Protokoll:

Beiratsmitglied Bolz wies darauf hin, dass es sich hier auch um zwei Projekte handele, die dem Naturschutz förderlich seien. Er bedauere die nur kurze Erwähnung und bitte darum, dass zu diesen Punkten in den Berichten nähere Angaben gemacht würden.

 

Herr Schmitz sagte dies für die kommenden Berichte zu. Man werde diese um Angaben zum Inhalt der Maßnahmen und zum Standort ergänzen.

 

Anmerkungen:

 

Renaturierung eines verfüllten Teiches nördlich Korschenbroich-Raderbroich:

 

Hierbei handelt es sich um eine private Initiative eines Grundstückseigentümers, die mit dem Regionalforstamt Niederrhein (Wald) und dem BUND Korschenbroich abgestimmt wurde. Der Standort ist in dem nachstehenden Luftbild markiert (Kreis). Nach Beseitigung und ordnungsgemäßer Entsorgung der Abfälle wird eine Kautschukfolie eingezogen. Randlich wird eine mind. 1 m breite Flachwasserzone angelegt. Die Uferbepflanzung erfolgt mit standortgerechten Pflanzen wie Schilf, Rohrkolben, Sumpfschwertlilie und Froschlöffel.

 

 

Erweiterung des Laichgewässers im Bereich der ehem. Auskiesung Hasseldamm

 

Die Maßnahme erfolgt durch den Verein der Sportangler Büttgerwald, der das Gewässer nutzt. Eine solche Maßnahme wurde bereits 2012 zugelassen und soll nunmehr erweitert werden. Der Standort liegt im westlichen Bereich der Randzone des Gewässers. Eine Fläche wird auf 0,80 m vertieft und mit standortgerechten Pflanzen gestaltet (Rohrkolben, Schwertlilie, Binsen usw.). Der Standort ist in dem nachstehenden Luftbild markiert (Kreis).

 

 

Auf weitere Nachfrage von Herrn Bolz zu Nebenbestimmungen im Fall von Befreiungen erläurterte Herr Schmitz, dass die Befreiung an sich in der Regel nebenbestimmungsfrei erfolge. Da die jeweiligen Vorhaben jedoch der Zulassung durch eine andere Behörde oder die Untere Naturschutzbehörde bedürften, würden Nebenbestimmungen (Bedingungen, Befristungen, Auflagen) in die Zulassung aufgenommen. Dies sehe auch die Eingriffsregelung nach BNatSchG und LNatSchG NRW vor.