Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG für das Aufstellen von Sportgeräten im Bereich Jröne Meerke, Stadt Neuss, nach den vorgelegten Planunterlagen.


Protokoll:

Vorsitzender Grimbach erläuterte die anstehende Maßnahme unter Hinweis auf die Vorlage. Vom Grundsatz her stehe er der Möblierung der Landschaft kritisch gegenüber. Gleichwohl werde dieses Gebiet als Kerngebiet stark im Rahmen der Erholung genutzt. Er halte daher das Aufstellen der Geräte nicht für schädlich. Wesentliche Nachteile für Natur und Umwelt sehe er nicht.

 

Beiratsmitglied Dr. Wahode bat um Erfahrungswerte zur Nutzung derartiger Geräte. Wenn keine ausreichende Nutzung erfolge, könne man die Mittel in sinnvollere Projekte investieren. Auch sie sehe jedoch, dass die Bevölkerung dies fordere.

 

Beiratsmitglied Wittmer sah das Gebiet durch die Bevölkerung stark belastet. Hinzu komme das Gänsevorkommen. Hier bestehe auch ein Spielplatz, der gut angenommen werde. Im Bereich der Zuwegungen und Bänke sei viel Verkehr durch Fußgänger und Radfahrer. An den Bankstandorten seien die Flächen zertreten und mit Gänsekot belastet. Dies liege daran, dass trotz des Verbotes nach wie vor Fütterungen erfolgten. Unter Umständen werde dies durch das Aufstellen der Geräte und seine Folgewirkungen weiter gefördert.

 

Der Vorsitzende sah die Annahme der Geräte eher skeptisch. In der Zonser Heide seien ebenfalls solche Geräte aufgestellt worden. Er habe jedoch noch nie jemanden diese nutzen sehen. Ungeachtet dessen könne man sich gegen das Aufstellen kaum sperren, da es sich hier um einen Kernbereich der Erholung in der Stadt handele. Die Geräte an sich bewertete er positiv, da sie mit einem gewissen Aufforderungscharakter zur Nutzung verbunden seien.

 

Beiratsmitglied Korte warf die Frage auf, ob der Antrag noch weiter verfolgt werde. Der Antrag gehe von einer Bezuschussung aus dem Programm Moderne Sportstätten 2020-2024 aus. Dieser werde jedoch nicht gewährt werden. Fraglich sei, ob die Stadt Neuss die Kosten der Geräte und deren Installation nun aus eigenen Mitteln trage.

 

Zur Frage der Belastung des Gebietes durch Gänse erläuterte Beiratsmitglied Kallen, dass die Stadt Neuss die Zulassung des Abschusses durch Schonzeitaufhebung beantragt habe. Dem werde jedoch seitens der Unteren Jagdbehörde nicht stattgegeben, da dort ein Konzept entwickelt worden sei, um die Gänsepopulation zu steuern. Für ihn stelle sich die Frage, ob durch das Aufstellen der Geräte dieses Konzept konterkariert werde.

 

Vorsitzender Grimbach wies darauf hin, dass Fragen einer Förderung der Geräte oder des Gänsemanagements nicht in die Zuständigkeit des Beirates fielen. Dies seien Entscheidungen der Stadt Neuss und der anderen zuständigen Stellen. Hier sei über einen Widerspruch gegen den vorliegenden Befreiungsantrag zu beschließen.

 

Beiratsmitglied Wittmer verdeutlichte aus seiner Sicht nochmals das zunehmende Problem der Gänse.

 

Da keine weiteren Wortmeldungen mehr vorlagen, stellte der Vorsitzende den Beschlussvorschlag der Verwaltung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig bei 5 Stimmenthaltungen.