Beschluss:

Der Beirat bei der Unteren Naturschutzbehörde erhebt keinen Widerspruch gegen die Gewährung von Befreiung gem. § 67 Abs. 1 Ziff. 1 BNatSchG für die Sanierung des Bachdurchlasses Stingesbach / Am Eisenbrand, Stadt Meerbusch, nach den vorgelegten Unterlagen. Die Breite des Übergangs und die Länge des Durchlasses sind auf das technisch nicht weiter reduzierbare Maß zu verringern, soweit die in der Planung dargestellten Umfänge nicht als zwingend begründet werden können.


Protokoll:

Vorsitzender Grimbach erläuterte das geplante Vorhaben. Er halte die Dimensionierung der Überfahrt angesichts des Rad- und gelegentlichen landwirtschaftlichen Verkehrs für etwas zu üppig. Zudem fielen jetzt immense Kosten an und seien Rodungen erforderlich.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks betonte, dass die Frage der Kosten für die Beiratsentscheidung nicht relevant sei. Für den Beirat sei die Frage der Dimensionierung und der erforderlichen Rodungen zur Umsetzung der Planung von Bedeutung. Diese seien tolerierbar, wenn ein entsprechender Ausgleich erfolge.

 

Herr Schmitz erläuterte, dass der Umfang der notwendigen Rodungen denkbar gering sei. Eine Fällung von Bäumen sei nicht erforderlich. Lediglich ein Brombeergebüsch müsse beseitigt werden. In der Nähe sei allerdings davon ein großer Bestand vorhanden.

 

Beiratsmitglied Bolz erklärte, dass er die Stelle besichtigt habe. Die Fahrbahn der Überbrückung sei marode und habe jetzt eine Breite von über sieben Metern. Früher habe es sich um eine kleine Straße gehandelt. Darunter sei zur Hälfte ein Rohrdurchlass. Der Abbruch führe zu einem Eingriff in Natur und Landschaft. Für ihn stelle sich die Frage nach der Einhaltung artenschutzrechtlicher Vorschriften. Zudem solle nunmehr im Rahmen des Neubaus ein Rohrdurchlass eingebaut werden, der mehr als doppelt so lang sei. Er sehe darin eine signifikante Verschlechterung der ökologischen Qualität des Gewässers im Sinne der Wasserrahmenrichtlinie und der Richtlinie zur naturnahen Entwicklung der Gewässer.

 

Vorsitzender Grimbach erklärte, dass es für ihn die Frage sei, ob der Neubau nicht etwas zurückhaltender und einfacher gebaut werden könne.

 

Herr Schmitz verwies auf das Ergebnis der Prüfung des Bauwerks. Eine Sanierung sei nicht vertretbar und möglich.

Zum Durchlass schlage er vor, die Stadt Meerbusch aufzufordern, die technisch erforderliche Länge nachzuweisen und gegebenenfalls so zu reduzieren, dass es auf das erforderliche Maß zurückgeführt werde.

 

Beiratsmitglied Wittmer sah bei einem langen Durchlass auch Gefahren im Hinblick auf einen Stau des Wassers.

 

Herr Schmitz betonte, dass dies zweifellos seitens der Unteren Wasserbehörde geprüft werde.

 

Beiratsmitglied Bolz wies darauf hin, dass der Weg an anderen Stellen nur etwa drei Meter breit sei. Es sei also ausreichend, wenn die Brücke bzw. der Durchlass eine Breite von vier Metern habe. Dies sei aus seiner Sicht akzeptabel. Damit seien zwar technische Änderungen der Planung verbunden, es sei aber nicht unmöglich.

 

Herr Schmitz schlug vor, zusätzlich zur Frage des Durchlasses die Stadt Meerbusch aufzufordern, die verkehrstechnisch notwendige Breite der Brücke unter Berücksichtigung des Verkehrs nachzuweisen und diese gegebenenfalls darauf zu reduzieren.

 

Die Beiratsmitglieder Schütz und Dr. Wahode wiesen darauf hin, dass landwirtschaftliche Großgeräte eine gewisse Fahrbahnbreite benötigten. Diese liege bei mindestens 2,50 m, besser seien jedoch etwa 4 m. Zudem seien hier im Gegensatz zu einem Weg die randlichen Geländer zu beachten. Ihr sei der Fall einer Brücke mit einer Breite von 3,50 m bekannt, die mit landwirtschaftlichem Großgerät nur sehr schwierig passiert werden könne.

 

Vorsitzender Grimbach sah noch Beratungsbedarf. Er schlug vor, die Stadt Meerbusch unter Verweis auf die vorliegende Planung um eine Vorlage einer detaillierteren Planung zu bitten und diese zu erläutern, dies einschließlich der Möglichkeit zur Verkleinerung.

 

Im Interesse einer zügigen Weiterführung des Verfahrens schlug Herr Schmitz vor, dem Beschlussvorschlag der Verwaltung zu folgen, verbunden mit der Forderung, die Wegebreite auf das verkehrstechnisch erforderlich Maß und die Länge des Durchlasses auf das wasserbautechnisch erforderliche Maß zu reduzieren. Er bitte darum, diese Prüfung im Licht des Beiratsvotums der Unteren Naturschutzbehörde zu überlassen. Über das Ergebnis werde man berichten.

 

Beiratsmitglied Bolz betonte, dass hier insbesondere die ökologische Durchlässigkeit berücksichtigt werden müsse. Diese sehe er gefährdet.

 

Beiratsmitglied Behr sprach sich gegen die Forderung nach größeren Änderungen aus. Die neue Brücke entspreche in etwa der alten und orientiere sich vermutlich an den bestehenden Bedürfnissen.

 

Beiratsmitglied Meyer-Ricks erklärte, dass der Durchmesser des Durchlasses etwa gleich bleibe. Er werde verlängert. Dies könne er nicht als erheblichen Eingriff ansehen. Hier werde ein Bauwerk gesichert. Der eigentliche Eingriff sei nur temporär während der Bauzeit. Er gehe im Übrigen davon aus, dass die Untere Naturschutzbehörde die Eingriffsregelung im Blick habe.

 

Vorsitzender Grimbach sah insgesamt noch Aufklärungsbedarf. Der Beirat könne darüber entscheiden, ob er wie vorgeschlagen mit der Ergänzung zustimme oder noch weitere Informationen erbitte.

 

Beiratsmitglied Reith verwies darauf, dass man sich eigentlich schon in der Phase der Abstimmung befinde. Seitens der Unteren Naturschutzbehörde sei ein guter Ergänzungsvorschlag gemacht worden. Hierüber könne man abstimmen.

 

Herr Schmitz trug die vorgeschlagene Ergänzung des Beschlussvorschlages vor. Die Breite des Übergangs und die Länge des Durchlasses seien auf das technisch nicht weiter reduzierbare Maß zu verringern, soweit die in der Planung dargestellten Umfänge nicht als zwingend begründet werden könnten.

 

Der Vorsitzende stellte den Beschlussvorschlag der Verwaltung mit der vorgetragenen Ergänzung zur Abstimmung.


Abstimmungsergebnis:

Einstimmig ohne Stimmenthaltungen.