Sitzung: 01.02.2022 Schul- und Bildungsausschuss
Vorlage: 40/1047/XVII/2022
Protokoll:
Nach Verweis auf
die Vorlage berichtete Herr Lonnes, dass der Rhein-Kreis Neuss als Schulträger
rund 800 Geräte aus den Mitteln des Digitalpakts angeschafft habe. Davon seien
aktuell nicht einmal die Hälfte ausgeliehen. Grund dafür sei, dass bedürftige
Schülerinnen und Schüler, für die die digitalen Endgeräte angeschafft wurden,
oft die Nutzung eigener, die sie über das Sozialamt erhalten würden, den
geliehenen digitalen Endgeräten vorziehen würden.
Er erläuterte,
dass grundsätzlich noch immer nicht geklärt sei, ob die digitale Ausstattung
der Lehrerschaft und die Supportkosten Angelegenheit des Landes oder der
Schulträger seien. Wenn es
Trägerangelegenheit sei, müsse das Land den Kommunen die Kosten aufgrund der
Konnexität vollumfänglich erstatten. Auch wenn das Land eine eins zu eins
Ausstattung der Schülerinnen und Schüler fordere, sei dies konnexitätsrelevant.
Die Ausstattung
der Schülerinnen und Schüler mit digitalen Endgeräten unterliege seiner
Auffassung nach nicht der Lernmittelfreiheit, sondern sei Sache der Eltern.
Viele könnten es selbst leisten, Bedürftige sollten staatliche Unterstützung
erhalten.
Eine Entscheidung
der Verantwortlichen hinsichtlich der Zuständigkeiten sei dringend geboten.
Anschließend
informierte Herr Lonnes Frau Jansen auf deren Frage nach einer den
Erfordernissen der Förderschülerinnen und -schüler angepassten Ausstattung im
homeschooling durch den LVR, dass der LVR nicht für die Schulausstattung der
Förderschülerinnen und – schüler zuständig sei, sondern für deren Arbeitsplatz.
Die Schulen hätten
sich bei einer Abfrage für die Anschaffung von Ipads ausgesprochen. Im Haushalt
seien Mittel bereitgestellt zur Beschaffung von Zusatzprogrammen. Aktuell wurde
ein zusätzlicher Bedarf von 314 digitalen Endgeräten gemeldet, die der
Rhein-Kreis Neuss auch beschaffen wolle.
Frau Wienands fragte,
warum für 4 Berufsbildungszentren 5 und nicht nur 4 Grafik-Karten für
Citrix-Server angeschafft würden. Anmerkung der Verwaltung: Die
Schulinfastruktur besteht aus 5 miteinander verbundenen Rechenzentren. Die
Citrix-Server in den Berufsschulen seien Redundanten und mit dem fünften in der
Verwaltung verbunden.
Herr Schmitz
dankte Herrn Lonnes für die Ausführungen und stellte fest, dass der Bericht der
Verwaltung dem Ausschuss zur Kenntnis gebracht wurde. Gegen diese Feststellung
erhob sich kein Widerspruch.