Protokoll:

Ausschussmitglied Harig erinnert an die vor 18 Monaten erfolgte Verkehrsfreigabe der teilverlegten Anschlussstelle Dormagen an der Westseite der A 57. Leider sei bis heute keine Überarbeitung der wegweisenden Beschilderung an der L 280 erfolgt. 

Er habe unlängst auf entsprechende Nachfrage beim Landesbetrieb die Auskunft erhalten, dass vorliegend die Zuständigkeit des Kreises gegeben sei.

 

Dem widersprach Kreisbaudirektor Lenzen mit Hinweis darauf, dass die neugebaute Verbindungsstraße zwischen L 280 und K 18 als Gemeindestraße der Straßenbaulast der Stadt Dormagen unterliege.

 

Insoweit gelte die Stadt als Veranlasser der Baumaßnahme, die ihrerseits die entsprechende verkehrsrechtliche Anordnung zu treffen habe und überdies auch kostentragungspflichtig sei.

Der Landesbetrieb sei hierbei lediglich ausführende Straßenbaubehörde.

Kreisbaudirektor Lenzen empfahl Ausschussmitglied Harig aufgrund dessen, die Thematik deshalb bei den zuständigen Stellen der Stadt Dormagen anzusprechen.

 

 

 

Nachdem Ausschussvorsitzender Fischer sich davon überzeugen konnte, dass weitere Anfragen von Ausschussmitgliedern nicht vorlagen, dankte er allen Anwesenden für deren Mitwirkung und schloss die Sitzung um 18.45 Uhr