Protokoll:

Frau Leiermann kritisiert, dass nicht alle Anregungen der Träger Öffentlicher Belange übernommen worden seien. Dies diene nicht der Planungssicherheit. Sie benennt u. a. die Anregungen der Bezirksregierung Düsseldorf zu fischrechtlichen Belangen und Wasserschutzgebieten sowie Anregungen der Bezirksregierung Arnsberg zu Altlastenverdachtsflächen. Herr Große informiert über Grundsätze der Beteiligungsverfahren und Abwägungen. So könne natürlich nicht jeder Anregung zu 100 % gefolgt werden. Er betont, dass die Aufgaben des Trägers der Landschaftsplanung gesetzlich vorgegeben seien und z. B. die Aufbereitung fischrechtlicher Belange nicht dazu gehören sondern eine Aufgabe der Fachbehörden des Landes sei. Herr Große betont, dass einige der angesprochenen Anregungen nicht Gegenstand der LP-Änderungsverfahren seien und erst in nachfolgenden Verfahren, z. B. in wasserrechtlichen Planfeststellungsverfahren zum Tragen kommen. Die vom Erftverband beantragten Änderungen im Landschaftsplan seien nötig, um diese nachfolgenden Verfahren nicht durch konträre Festsetzungen des Landschaftsplanes zu behindern. Ganz im Gegenteil: Durch die beantragte Landschaftsplanänderung solle das sinnvolle Vorhaben der Erftrenaturierung unterstützt werden und so, auch vor dem Hintergrund des Strukturwandels, zukünftig ein guter ökologischer Zustand der Erft sichergestellt bleiben. Frau Leiermann verweist auf mögliche Auswirkungen auf angrenzende Wasser-, Landschafts- und Naturschutzgebiete, die im Verfahren aber beachtet werden sollen. Herr Große informiert, dass diese Auswirkungen in den nachgelagerten Realisierungsverfahren beachtet werden. Vorsitzender Herr Markert regt an, sich die Erftrenaturierung auch einmal vor Ort anzusehen.