Protokoll:

Vorsitzender Herr Markert führt in die Thematik ein und verweist auf die detaillierte Sitzungsvorlage. Herr Mankowsky bestätigt den Zeitdruck in der Sache und sagt, dass jeder Anlagenstillstand selbstverständlich auch zu steigenden Gebühren führe. Er stellt alle in Frage kommenden Varianten für die zukünftige Abfallbehandlung im Rhein-Kreis Neuss vor:

·         Instandsetzung der vorhandenen Anlage

·         Neubau bei gleichbleibender Konzeption

·         Neubau ohne Rotteverfahren, was allerdings bedeute, dass das im Restmüll vorhandene Wasser mit verbrannt werde (bis zu 19 %)

·         Neubau einer reinen Abfallumladehalle

·         Neubau mit einem noch zu klärenden innovativen Verfahren

Herr Mankowsky informiert über die verschiedenen Kriterien, die nötig seien, um all diese Varianten auch bewerten zu können. Das seien z. B. die Kosten, aber auch Klimaschutzaspekte. Er fügt hinzu, dass die Suche nach einem kompetenten Gutachterbüro, welches die Varianten prüfen und bewerten solle, EU-weit zu erfolgen habe. Dazu habe die Verwaltung bereits einen anerkannten Vergaberechtsspezialisten beauftragt, der die komplizierten EU- Ausschreibungsformalien beherrsche und später auch die Verhandlungen leiten solle.

 

Herr Wappenschmidt trägt die geplante Vorgehensweise der Verwaltung mit. Frau Steiner erkundigt sich zum Zeitplan. Herr Mankowsky sagt, dass das Gutachten bis zum Herbst 2022 vorliegen solle. Frau Borggräfe fragt, wann Maßnahmen an der WSAA geplant seien. Herr Mankowsky informiert, dass notwendige Reparaturen an der Anlage natürlich auch weiterhin durchgeführt werden müssen, trotz ungewisser Zukunft der Anlage. Herr Werhahn betont, dass schnelles Handeln vonnöten sei. Er spricht sich dafür aus, den Restmüllanteil, der verbrannt werden müsse, zukünftig drastisch zu senken.

 

Vorsitzender Herr Markert erwartet, dass sich im Gutachten auch die Schwerpunktthemen Klimaschutz mit dem Ansatz „Vergärung“ und die Kreislaufwirtschaft mit dem Ansatz „Zero waste“ wiederfinden. Herr Mankowsky erinnert daran, dass das Thema Vergärung in den vergangenen Jahren bereits intensiv im Zusammenhang mit der Kompostierungslange diskutiert und schließlich aus Kostengründen verworfen worden sei.

 

Vorsitzender Herr Markert weist darauf hin, dass sich im Restmüll nach wie vor viel organischer Abfall befinde, der kostenintensiv verbrannt werde. Durch eine Vergärung des Restabfalls könne Biogas hergestellt werden, einen Anteil zur autarken Energieerzeugung geleistet und gleichzeitig der Anteil des zu verbrennenden Restmülls gesenkt werden. Damit das Thema Vergärung nicht aus dem Blick gerate, gibt er gibt diese Aussage zu Protokoll. Herr Mankowsky ist einverstanden, das Thema „Vergärung des Restabfalls“ mit in den Prüfkatalog aufzunehmen.