Der Sportausschuss empfiehlt einstimmig:

 

Empfehlung:

Der Sportausschuss empfiehlt dem Kreisausschuss, die Teilnehmenden aus dem Rhein-Kreis Neuss an den „Special Olympics Spielen“ in 2022 und an den „World Games“ in 2023 im Rahmen der zur Verfügung stehenden Haushaltsmittel zu unterstützen.


Protokoll:

Herr Streck verweist auf die Vorlage und stellt die darin enthaltende Begründung vor.

Die Mittel für das Jahr 2022 stehen aus den übertragenen Mitteln zur Verfügung. Die Mittel für 2023 sollen in den kommenden Haushalt eingestellt werden.

 

Herr Schütz erläutert die bisherige Unterstützung. In der Vergangenheit wurden die Teilnehmerinnen und Teilnehmer der nationalen und internationalen Spiele im Rahmen einer kleineren Ehrung im Kreissitzungssaal durch den Landrat gewürdigt. Dazu wurde eine Ehrengabe in Form z.B. eines Rucksacks vergeben. Vor 4 Jahren bei den World Games in Abu Dhabi gab es erstmalig Förderanträge seitens der Vereine, die bewilligt wurden. Bei den World Games haben bisher erfahrungsgemäß 8-15 Personen teilgenommen, die sich zuvor über die Nationalen Spiele qualifiziert haben. Bei diesen Nationalen Spielen im Jahr 2022 ist Stand heute mit ca. 84 Teilnehmerinnen und Teilnehmern zu rechnen. Die Verwaltung befürwortet die beantragte Förderung. Eine Abfrage bei den Kommunen ist erfolgt. Die Stadt Neuss wird ebenfalls einen Zuschuss gewähren, die anderen Kommunen Stand heute nicht. Dies könnte jedoch auch daran liegen, dass bisher dazu keine Förderanträge gestellt worden sind. Insofern kann man den Vereinen mit Inklusionssport nur empfehlen, auch in den jeweiligen Kommunen Förderanträge zu stellen, um den jeweiligen Eigenanteil zu minimieren.

 

Herr Zenk befürwortet in Namen seiner Fraktion den Antrag auf die Zuschüsse für 2022 ausdrücklich. Die Mittelbereitstellung für das Jahr 2023 hätte seine Fraktion ggfs. auch beantragt. Die Fraktion begrüßt ausdrücklich, dass der Sportausschuss die Teilnahme an solch tollen Veranstaltungen bezuschusst.

 

Frau Werhahn schließt sich den bisherigen Aussagen an. Gleichwohl war sie der Meinung, dass diese Veranstaltungen bereits zuschussfähig seien. Sie spricht sich dafür aus, dass alle diesem Antrag zustimmen.

 

Gegen die Empfehlung erhebt sich kein Widerspruch.