Protokoll:

Ausschussmitglied Ibach merkte an, dass bei der Strecke nicht durchgängig eine Tempobegrenzung auf 70 km/h bestehen würde und dass es bei den 14 Unfällen auch teilweise zu schweren Verletzungen kam. Er würde sich  hier eine etwas detailliertere Aufstellung wünschen. Die Verwaltung entgegnete hierauf, dass die Einmündungspunkte auf 70 km/h reduziert sind. Da sich aber die Unfälle über den gesamten Streckenabschnitt verteilen, erfüllen diese nicht die Maßgaben einer Unfallhäufungsstelle gemäß des aktuellen Erlasses des Verkehrsministeriums.

 

Ausschussmitglied Ackburally fragte nach, ob es aktuell eine Prüfung für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage gebe oder ob so eine angedacht sei. Die Verwaltung teilte hierzu mit, dass der Bereich der Ortseinfahrt durch die Bußgeldstelle seit Jahren überwacht wird, daher bestehen aktuell keine Überlegungen, dort eine stationäre Anlage zu errichten. Dies wäre aber auch nicht zielführend, da es keinen Unfallschwerpunkt gibt, der gezielt überwacht werden könnte.