Sitzung: 10.02.2022 Mobilitätsausschuss
Vorlage: 66/1139/XVII/2022
Protokoll:
Ausschussmitglied Ibach merkte an, dass bei der Strecke nicht
durchgängig eine Tempobegrenzung auf 70 km/h bestehen würde und dass es bei den
14 Unfällen auch teilweise zu schweren Verletzungen kam. Er würde sich hier eine etwas detailliertere Aufstellung
wünschen. Die Verwaltung entgegnete
hierauf, dass die Einmündungspunkte auf 70 km/h reduziert sind. Da sich aber die
Unfälle über den gesamten Streckenabschnitt verteilen, erfüllen diese nicht die
Maßgaben einer Unfallhäufungsstelle gemäß des aktuellen Erlasses des
Verkehrsministeriums.
Ausschussmitglied Ackburally fragte nach, ob es aktuell eine Prüfung
für eine stationäre Geschwindigkeitsüberwachungsanlage gebe oder ob so eine
angedacht sei. Die Verwaltung teilte
hierzu mit, dass der Bereich der Ortseinfahrt durch die Bußgeldstelle seit
Jahren überwacht wird, daher bestehen aktuell keine Überlegungen, dort eine
stationäre Anlage zu errichten. Dies wäre aber auch nicht zielführend, da es
keinen Unfallschwerpunkt gibt, der gezielt überwacht werden könnte.