Beschluss:

Die dem Kreistag nach § 22 Abs. 4 KomHVO NRW vorzulegende Übersicht über die gemäß            § 22 Abs. 1-3 KomHVO NRW übertragenen Ermächtigungen mit Angabe der Auswirkungen auf den Ergebnisplan und den Finanzplan 2022 wird zur Kenntnis genommen. Eine entsprechende Beschlussfassung durch den Kreistag wird empfohlen.

 

 

 


Protokoll:

Nach Erläuterung durch Landrat Petrauschke fasst der Ausschuss folgenden Beschluss: